Hartmannbund mahnt realistische klinische Rahmenbedingungen für Hybrid-DRG an

Berlin – Kritik an der Umsetzung der sektorengleichen Vergütung bestimmter Eingriffe im Rahmen der Hybrid-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRGs), übt der Arbeitskreis II „Stationäre Versorgung“ des Hartmannbundes (HB).
Die Hybrid-DRGs führen laut dem HB-Arbeitskreis dazu, dass ausgewählte elektive chirurgische Eingriffe aus dem stationären Bereich herausgelöst würden, ohne dass die notwendigen strukturellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine verlässliche ambulante Versorgung gegeben seien.
„Solange ambulante Eingriffe faktisch im zentralen OP des Krankenhauses stattfinden und keine eigenständigen ambulanten Versorgungsstrukturen aufgebaut sind, lassen sich Hybrid‑DRGs weder organisatorisch noch finanziell sinnvoll abbilden“, sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises, Galina Fischer.
Dies habe nicht nur Auswirkungen auf die Versorgung, sondern auch auf die ärztliche Weiterbildung. „Im ambulanten Bereich gilt in der Regel der Facharztstandard. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung können diese Eingriffe dort kaum durchführen – damit gehen wichtige Ausbildungsinhalte verloren, ohne dass es gleichwertige Alternativen gibt“, warnte Fischer.
Der HB-Arbeitskreis begrüßt das Ziel der Ambulantisierung zwar grundsätzlich, sieht aber „ein erhebliches Spannungsfeld zwischen dem sinnvollen politischen Willen und der klinischen Realität“. Eine Ausweitung ambulanter Leistungen könne nur gelingen, wenn sie von tragfähigen Finanzierungsmodellen, dem gezielten Aufbau ambulanter Strukturen im Krankenhausumfeld und realistischen Vorgaben für die Umsetzung in der klinischen Praxis begleitet werde.
„Ambulantisierung sollte so funktionieren, dass Stationen sinnvoll entlastet und Patientinnen und Patienten verlässlich und sicher ambulant behandelt werden können. Dabei dürfen weder die Versorgungsqualität noch die Qualifizierung des ärztlichen Nachwuchses zu kurz kommen“, so Fischer.
Die Hybrid-DRGs sind eine Anfang Januar 2024 eingeführte, einheitliche Vergütung für ausgewählte operative Eingriffe, die unabhängig davon gezahlt wird, ob die Behandlung ambulant oder stationär erfolgt.
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