Hartmannbund sieht Weiterbildung gefährdet
Berlin – Der für die Weiterbildung zuständige Arbeitskreis des Hartmannbundes kritisiert die Vorschläge der AOK mit Blick auf die ärztliche Weiterbildung. „Neben den bereits vielfach vorgebrachten richtigen Anmerkungen, fragen wir uns, wie eine breite und fundierte Facharztausbildung bei einer vollständigen Auflösung der Sektorengrenzen möglich sein soll“, erklärt Klaus-Peter Schaps, Vorsitzender des Arbeitskreises.
Die neue, in fast allen Bundesländern inzwischen etablierte Weiterbildungsordnung fuße auf der Unterscheidung von stationären und ambulanten Weiterbildungsstätten, so Schaps. Würde dem Papier der AOK entsprochen werden, ließe sich die Weiterbildung so nicht mehr realisieren. Hinzukäme, dass eine differenzierte Versorgung auch die Etablierung von Weiterbildungsverbünden voraussetzen würde.
Diese seien zwar an sich eine sinnvolle Maßnahme, um den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung mehr Planungssicherheit zu ermöglich – aber bisher gebe es nur wenige, da die Einführung für die Weiterbilder mit administrativen Hürden verbunden seien.
Auch die von der AOK angesprochene episodenbasierte Vergütung sieht der Hartmannbund skeptisch. „Wenn sich die Weiterbildenden nicht auf eine langfristig gesicherte Vergütung einstellen können, können sie auch keine längerfristigen Weiterbildungsverträge anbieten. Würde den Ideen der AOK gefolgt werden, wäre somit die Weiterbildung akut gefährdet“, stellt Schaps fest. Für den Arbeitskreis IV sei deshalb klar, dass die Ideen des Papiers dringend einer realitätsnahen Überarbeitung bedürfen.
Der AOK-Bundesverband hatte im Juli sein Positionspapier zur Bundestagswahl am 26. September veröffentlicht. Unter anderem fordert die AOK eine stärkere Koordination und Kooperation der Akteure jenseits der Sektorengrenzen des Gesundheitswesens, eine stärkere Qualitätsorientierung in der Versorgung und eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen.
Um die Überwindung der Sektorengrenzen voranzubringen, schlägt die AOK-Gemeinschaft auf Landesebene die Einrichtung eines „3+1-Gremiums“ vor. Es soll mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Landeskrankenhausgesellschaften und der Krankenkassen besetzt werden – ergänzt um Vertreterinnen und Vertreter des jeweiligen Bundeslandes als Unparteiische.
Dieses Gremium solle den Sicherstellungsauftrag übernehmen, den Versorgungsbedarf vor Ort definieren und ganz unabhängig von den Sektoren auf Basis von regionalen Verträgen entsprechende Versorgungsaufträge an Kliniken, Medizinische Versorgungszentren und Arztpraxen vor Ort vergeben, die am besten dafür geeignet sind.
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