AOK will neue regionale Kooperation von Ärzten, Kassen und Kliniken

Berlin – Bessere Kooperationen im Gesundheitswesen, mehr Orientierung an Qualitätsvorgaben sowie eine Stabilisierung der Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): In einem 30-seitigen Positionspapier zur Bundestagswahl hat der AOK-Bundesverband seine Vorstellungen für die Zukunft der Versorgung heute vor Journalisten vorgelegt.
Im Zentrum der Vorschläge steht das Motto „Neue Nähe“, mit dem mehr Kooperationen zwischen allen an der Gesundheitsversorgung Beteiligten entstehen soll. Dafür schlägt der Bundesverband der AOKen ein neues gemeinsames Gremium auf Landesebene vor, das aus drei Akteuren und einem Unparteiischen besteht.
Die drei Akteure sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landeskrankenhausgesellschaften sowie die Landesverbände der Krankenkassen sein, als Unparteiischer stellt sich die AOK Vertreter des jeweiligen Bundeslandes vor.
Dieses „3+1-Gremium“ soll den Sicherstellungsauftrag übernehmen. Es „definiert in Abstimmung mit den obersten Landesbehörden den Versorgungsbedarf vor Ort und vergibt entsprechende Versorgungsaufträge sektorenunabhängig an geeignete Leistungserbringer, die über regionale kollektive und selektive Verträge eingebunden werden“, heißt es im Positionspapier.
„Wenn alle an einem Strang ziehen, schafft das neue Nähe und einen konstruktiven Modus, gemeinsam bedarfsgerechtere Entscheidungen für eine gute Gesundheitsversorgung zu treffen“, erklärte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
Dieses Gremium soll künftig über die entsprechenden Finanzmitteln beraten, damit regionale Versorgungsmodelle einfacher umgesetzt werden. Dazu stellt sich die AOK „regionale interprofessionelle Gesundheitszentren“ vor, die „zur zentralen Anlaufstelle interdisziplinärer Vernetzung und Kooperationen werden können.“ Auch die Koordination des Behandlungsablaufes soll übernommen werden, die Krankenkassen könnten ihre „regionale Systemkenntnis“ einbringen.
In diese Überlegungen werden auch die hochspezialisierten Krankenhäuser einbezogen. Je nach Schwerpunkt sollen diese Häuser „regional ausgerichtete Koordinierungskrankenhäuser für spezialisierte Leistungen“ werden. Hier fordert der AOK Bundesverband, dass die Strukturvorgaben und die Mindestmengen „forciert und ausgeweitet“ werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte dafür weitere Vorgaben machen, die Bundesländer sollten dies auch entsprechend umsetzen. „Versicherte erwarten zu Recht, dass die Qualität der medizinischen Behandlung dem Stand aktueller Wissenschaft entspricht“, heißt es von der AOK. Es müsse auch mehr Qualitätstransparenz in den medizinischen Einrichtungen geben, ambulant wie stationär.
Damit sich Versicherte gut informieren können, „sollten Informationsportale der Krankenkassen ausgebaut werden“. Um die Informationen liefern zu können, „sollten Leistungserbringer verpflichtet werden, die dafür notwendigen Daten frühzeitig bereitzustellen“.
Beispielsweise sollen die Krankenkassen „unmittelbar nach der Entscheidung über eine stationäre Behandlung darüber informiert werden“, heißt es in dem Konzept. Ähnliches gelte auch für das Entlassmanagement, bei den die Krankenkassen viel mehr als bisher einbezogen werden wollen.
Neuausrichtung sieht der Vorstand des AOK-Bundesverbandes auch bei der Notfallversorgung: Nach den Portalpraxen an Krankenhäusern und dem Notfallstufenplan des G-BA müsse es nun integrierte Notfallzentren geben. „Hier ist durch die Pandemie viel liegengeblieben“, erklärte Litsch. Gleiches gelte für die Pflegepolitik, in der sich besonders die Finanzierungsproblematik in den vergangenen Jahren verschärft habe.
Generell bezeichneten die Vertreter des AOK-Bundesverbandes die finanzielle Lage in der GKV als dramatisch: „Es gibt historischen Handlungsbedarf, die Politik hat die Gesundheitspolitik im Blindflug vor die Wand gefahren und das Geld der Beitragszahler mit vollen Händen ausgegeben“, bilanzierte Volker Hansen, Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite, die Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre.
Viele Gesetze seien mit viel zu viel Aktionismus gemacht worden, oftmals als „Flickschusterrei.“ „Nun sind alle Puffer im Gesundheitswesen aufgebraucht“, so Hansen.
Die Krankenkassen sind sich einig, dass 2022 ein Defizit von 17 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung aussteht. Höhere Zuschüsse aus Steuergeldern, wie von vielen Kassenarten gefordert, würden nur bedingt weiterhelfen. „Wir brauchen eine klare und gerechte Finanzierung des Gesundheitswesens und müssen definieren, was Steuerzahler und was Beitragszahler finanzieren.“
Martin Hoyer, stellvertretender Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes, forderte schnelles Handeln von der aktuellen Bundesregierung noch vor Oktober. „Wenn die amtierende Regierung ihr Versprechen nicht einlösen sollte, muss die kommende Bundesregierung sofort Ordnung in das Finanzchaos bringen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden.“
In diesem Zug fordert die AOK auch eine neue Reform sowie die Rücknahme einiger Reformen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Eine weiter Rücknahme von Reformen aus der Vergangenheit sieht die AOK bei der vertragsärztlichen Vergütung: Hier sollte Leistungen nicht mehr außerhalb des Budgets gefördert werden, wie beispielsweise beim Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geschehen.
Versorgungsverträge sollen künftig nur regional, nicht mehr bundesweit geprüft werden. Außerdem sollte die Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung bei niedergelassenen Ärzten wieder verstärkt eingeführt werden.
Insgesamt wirbt der AOK Bundesverband dafür, die Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung wieder besser zu nutzen. „Die Entmachtung der Selbstverwaltung hatte Destabilisierung und Vertrauensverlust zum Ziel. Das ist aber nicht gelungen“, so Hansen. In der Pandemie habe sich gezeigt, dass die Selbstverwaltung auch in der Krise gute Entscheidungen treffen könne. Darauf solle sich die Politik auch in Zukunft eher einlassen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: