Ärzteschaft

Hartmannbund will Gegenfinanzierung von Personalkosten in den Praxen

  • Donnerstag, 10. März 2022
/ISOK-photography, stock.adobe.com
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Berlin – Der Hartmannbund (HB) setzt sich dafür ein, dass es auch für den vertragsärztlichen Bereich eine Gegenfinanzierung der Personalkosten analog zu den Pflegekosten im Krankenhaus gibt.

„Obwohl nach der Ausbudgetierung der Pflegekosten auch nach zwei Jahren noch kaum eine Klinik über ein fertig ausgehandeltes klinikindi­viduelles Pflegebudget für das Jahr 2020 verfügt, hat allein die Exis­tenz einer gesetzlichen Refinanzierung der Pflegepersonalkosten eine gewisse Anziehungskraft für me­dizinisches Fachpersonal entfaltet – zum Nachteil der Praxen, in denen sich dadurch die ohnehin vor­handenen Personalprobleme verstärken“, sagte der HB-Vorsitzende Klaus Reinhardt.

Er betonte, es reiche nicht aus, die deutlich gestiegenen Personalkosten der Praxen in die Verhand­lungen für den Orientierungspunktwert einzubringen, wenn diese dort am Ende regelmäßig nicht angemessen berücksichtigt oder – wie in den Verhandlungen für den Orientierungswert 2022 geschehen – nicht ein­mal herangezogen würden.

„Nachdem sich die Tarifparteien im Januar 2021 auf einen Tarifvertrag geeinigt haben und damit ein Zei­chen der Wertschätzung der Leistungen der Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versor­gung gesetzt werden konnte, ist es nun zwingend notwendig, eine zeitnahe Gegenfinanzierung dieser Tarifsteigerungen sicherzustellen“, sagte Reinhardt, der zugleich Präsident der Bundesärztekammer ist.

Laut dem HB-Vorsitzenden muss der Gesetzgeber festlegen, dass auch im ambulanten Bereich Kosten­steigerungen für das medizinische Fachpersonal zwingend zu berücksichtigen seien. „Nur so kann einem Fachkräftemangel im niedergelassenen Bereich entgegengewirkt und medizinisches Fachpersonal gehalten werden“, betonte er.

hil

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