Hartmannbund will Gegenfinanzierung von Personalkosten in den Praxen

Berlin – Der Hartmannbund (HB) setzt sich dafür ein, dass es auch für den vertragsärztlichen Bereich eine Gegenfinanzierung der Personalkosten analog zu den Pflegekosten im Krankenhaus gibt.
„Obwohl nach der Ausbudgetierung der Pflegekosten auch nach zwei Jahren noch kaum eine Klinik über ein fertig ausgehandeltes klinikindividuelles Pflegebudget für das Jahr 2020 verfügt, hat allein die Existenz einer gesetzlichen Refinanzierung der Pflegepersonalkosten eine gewisse Anziehungskraft für medizinisches Fachpersonal entfaltet – zum Nachteil der Praxen, in denen sich dadurch die ohnehin vorhandenen Personalprobleme verstärken“, sagte der HB-Vorsitzende Klaus Reinhardt.
Er betonte, es reiche nicht aus, die deutlich gestiegenen Personalkosten der Praxen in die Verhandlungen für den Orientierungspunktwert einzubringen, wenn diese dort am Ende regelmäßig nicht angemessen berücksichtigt oder – wie in den Verhandlungen für den Orientierungswert 2022 geschehen – nicht einmal herangezogen würden.
„Nachdem sich die Tarifparteien im Januar 2021 auf einen Tarifvertrag geeinigt haben und damit ein Zeichen der Wertschätzung der Leistungen der Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung gesetzt werden konnte, ist es nun zwingend notwendig, eine zeitnahe Gegenfinanzierung dieser Tarifsteigerungen sicherzustellen“, sagte Reinhardt, der zugleich Präsident der Bundesärztekammer ist.
Laut dem HB-Vorsitzenden muss der Gesetzgeber festlegen, dass auch im ambulanten Bereich Kostensteigerungen für das medizinische Fachpersonal zwingend zu berücksichtigen seien. „Nur so kann einem Fachkräftemangel im niedergelassenen Bereich entgegengewirkt und medizinisches Fachpersonal gehalten werden“, betonte er.
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