Ärzteschaft

Arztpraxen leben überwiegend von Kassenpatienten

  • Freitag, 3. Dezember 2021
Abrechnung
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Wiesbaden – Die Arztpraxen in Deutschland haben im Jahr 2019 mit 71,2 Prozent den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen aus der Abrechnung von Kassenpatienten erzielt. Die Abrechnung mit Privatpatien­ten machte 25,9 Prozent ihrer Einkünfte aus, wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte. Auf sonstige selbstständige ärztliche Tätigkeiten entfielen 2,9 Prozent.

Seit dem vorherigen Berichtsjahr 2015 blieben die Anteile demnach nahezu stabil. So resultierten da­mals 70,4 Prozent der Einnahmen aus der Kassenabrechnung, 26,3 Prozent aus der Privatabrechnung und 3,3 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen laut Statistischem Bundesamt 2019 bei 602.000 Euro. Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen Höhe von 306.000 Euro je Arztpraxis gegenüber. Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich der Reinertrag.
Dieser lag 2019 im Durchschnitt bei 296.000 Euro.

Der Reinertrag ist den Statistikern zufolge jedoch nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkom­men der Ärzte gleichzusetzen. Denn verschiedene Aufwendungen wie zum Beispiel für Praxisübernah­men oder Beiträge zu Versorgungseinrichtungen sind nicht enthalten.

Die Reinerträge variieren deutlich in Abhängigkeit vom Fachgebiet. So betrug der durchschnittliche Reinertrag in allgemeinmedizinischen Praxen beispielsweise 252.000 Euro. Bei Zahnarztpraxen fiel er minimal geringer aus und lag bei 251.000 Euro, bei psychotherapeuthischen Praxen lag er bei 85.000 Euro.

„Die Ergebnisse der Kostenstrukturerhebung (KSE) bestätigen die wesentlichen Trends aus dem Zi-Pra­xis-Panel (ZiPP) insofern, als die Aufwendungen prozentual stärker steigen als die Umsätze“, kom­men­tierte der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dominik von Stillfried, die Zahlen.

Aus diesem Grund sei in den Einzelpraxen der Reinertrag zwischen 2015 und 2019 lediglich um 8,9 Pro­zent gestiegen. Die allgemeine Lohnentwicklung habe in den vier Jahren 10,9 Prozent betragen. „Die amt­liche Erhebung bestätigt also, dass die Praxen bei der allgemeinen Lohnentwicklung nicht mithalten konnten“, so von Stillfried.

Das betreffe nicht nur Praxisinhaber, sondern – trotz stark steigender Aufwendungen für Lohnkosten in den Praxen – auch die dort angestellten Medizinischen Fachangestellten und Ärzte. In Zeiten des Fach­kräfte­mangels sei das ein „bedrohliches Signal, das durch die zukünftige Koalition angegangen werden muss“.

„Die Reinerträge der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind eine gute wirtschaftliche Grundlage für die sichere ambulante Versorgung der gesetzlich Versicherten“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. In den laufenden Verhandlungen strebe man entsprechend eine angemessene, moderate Weiterentwicklung der Honorare an.

afp/dpa/may

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