Hausärztetag appelliert an Politik: Unterstützung muss kommen

Berlin – Eindringliche Appelle, gekoppelt mit teils scharfer Kritik, richteten heute die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, an Bundes- und Landespolitik.
Man arbeite als Verband hart daran, die hausärztliche Versorgung auch künftig sicherzustellen, betonte Buhlinger-Göpfarth im Rahmen des 45. Hausärtinnen- und Hausärztetages. Wie sich unter anderem beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aber zeige, sei die Politik leider „oft irrtumsbeladen und langsam“.
Der weitere Zeitplan für das parlamentarische Verfahren mache Sorgen, weshalb man maximalen Druck mache, damit das GVSG „überhaupt noch kommt“. Grundsätzlich spüre sie „mangelnde Wertschätzung“ für die hausärztlichen Praxen bei einem zugleich deutlich wahrnehmbaren politischen Fokus auf die Krankenhäuser.
Buhlinger-Göpfarth rief in diesem Zusammenhang auch die Krankenkassen auf, ihren Widerstand gegen die im GVSG vorgesehene Entbudgetierung aufzugeben. Wenn die Kassen sich glaubwürdig als Partner ihrer Versicherten und als Akteure bei der Stärkung der Versorgung positionieren wollten, dann müssten sie einsehen, dass die hausärztlichen Fallwerte beispielsweise in Hamburg wirtschaftlich nicht mehr tragbar seien.
Das GVSG sei zwar das wichtigste die hausärztlichen Praxen betreffende Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), so Beier. Betroffen sei man aber auch vom Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), von der geplanten Notfallreform und dem Gesundes-Herz-Gesetz.
Kritik an Krankenhausreform
Mit Blick auf die Krankenhausreform warnte Beier vor dem „Pferdefuß“ der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (vormals Level 1i). Diese Idee sei schlichtweg falsch, da Krankenhäuser keineswegs Lücken in der hausärztlichen Versorgung schließen könnten.
Dies betreffe sowohl die notwendige Versorgung in der Fläche und damit auch in ländlichen Regionen, als auch eine persönliche Leistungserbringung ohne „Rosinenpickerei“. Setze die Bundesregierung die „Pseudolösung“ trotz aller Einwände dennoch durch, drohe – neben negativen Auswirkungen auf die Hausarztpraxen – auch ein Vertrauensverlust für die Politik.
Eine „Realitätsverweigerung“ der Politik sieht Beier auch bezüglich der Notfallreform. Parallel zur Praxistätigkeit 24/7-Dienste zu leisten, sei schlichtweg nicht leistbar. Man wirke hierzu verstärkt auf die Landespolitik ein, da es „in den Sternen“ stehe, ob die Bundesebene auf die Argumente eingeht.
In dem einstimmig von den Delegierten beschlossenen Leitantrag wird davor gewarnt, dass die hohe Arbeitsbelastung und die unzureichende Vergütung dazu führen, dass hausärztliche Praxen früher aus der Versorgung ausscheiden, nicht ausreichend Nachwuchs gewonnen werden kann, um das Versorgungsniveau sicherzustellen und die Frustration der Praxisteams weiterhin hoch ist.
Deshalb dürfe das GVSG nicht weiter verschleppt werden: Die Parteien der Ampelkoalition seien aufgerufen, schnellstmöglich ihre Versprechungen gegenüber den Hausärztinnen und Hausärzten sowie ihren Patientinnen und Patienten einzulösen.
„Die ständige Ausrichtung der politischen Aufmerksamkeit der Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene allein auf die stationäre Versorgung verkennt die fundamentale Bedeutung des ambulanten, insbesondere des hausärztlichen Versorgungsbereichs für die Versorgung der Bevölkerung“, heißt es weiter.
Die Politik sei vielmehr gefordert, über das GVSG hinaus eine umfassende und nachhaltige Strategie zur langfristigen Sicherung der hausärztlichen Versorgung zu entwickeln und dabei insbesondere den demografischen Wandel und die steigenden Anforderungen an die hausärztliche Versorgung zu berücksichtigen.
In weiteren Beschlüssen geht es unter anderem um die Verhinderung neuer Doppelstrukturen in der Notfallreform, eine Förderung und Ausweitung von Modellversuchen im Rahmen des HÄPPI-Konzeptes, den Schutz hausärztlicher Sitze zur Sicherung der Primärversorgung sowie eine Verbesserung der Verhandlungsmechanik zum Orientierungswert.
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