Hamburger Praxen für schnellstmögliche Entbudgetierung der Hausärzte

Hamburg – Eine schnellstmögliche Umsetzung der hausärztlichen Entbudgetierung forderte die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg auf ihrer gestrigen Sitzung. Die Bundesregierung, das Bundesgesundheitsministerium (BMG), der Bundestag und in besonderer Weise die Hamburger Mitglieder des Bundestages seien aufgerufen, sich dafür einzusetzen.
In der entsprechenden Resolution wird darauf hingewiesen, dass das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG) in seinem derzeitigen Entwurf vorsieht, dass die „Leistungen des Versorgungsbereichs der allgemeinen hausärztlichen Versorgung (…) ab [de[m] ersten Tag[…] des dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderquartals]“ vollständig vergütet werden.
Dies bedeute, dass wenn das Gesetz im 4. Quartal dieses Jahres in Kraft tritt, die Entbudgetierung der Hausärzte erst zum 3. Quartal 2025 beginnen würde. Sollte das Gesetz im 1. Quartal 2025 verabschiedet werden, setze die Entbudgetierung sogar erst im 4. Quartal 2025 ein – aus Sicht der Vertreterversammlung der KV Hamburg „unzumutbar“.
Jede weitere Verzögerung setze den Hamburger Hausarztpraxen wirtschaftlich in unverantwortlicher Weise weiter zu. Vor dem Hintergrund historisch niedriger Auszahlungsquoten und drastischer Kostensteigerungen bedeute jedes weitere budgetierte Quartal eine weitere Verschlechterung und Gefährdung der hausärztlichen Versorgung – Praxen würden aufgeben oder keine Nachfolger mehr finden.
Daher müsse der Gesetzgeber jetzt aktiv werden und gegensteuern. Es sei „vollkommen unverständlich“, warum der Gesetzgeber so viel Zeit verstreichen lasse.
In einer weiteren Resolution der Vertreterversammlung wird der GKV-Spitzenverband aufgerufen, in den Finanzierungsverhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „seiner Verantwortung für die ambulante Versorgung gerecht zu werden und ein angemessenes Honorarangebot vorzulegen“.
Eine weitere faktische Minusrunde für die Praxen sei „inakzeptabel“ und würde dem unter starkem wirtschaftlichen Druck stehenden ambulanten System weiter zusetzen. Der „andauernde Verweis auf klamme Kassen“ ist aus Sicht der Hamburger Praxen weder hinreichend noch konstruktiv.
„Es kann nicht sein, dass die Finanzierungsprobleme in der GKV weiterhin den Vertragspraxen, in denen der ganz überwiegende Teil der Versorgung in Deutschland stattfindet, aufgebürdet werden“, heißt es in der Resolution.
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