Ärzteschaft

Hausärztetag: Das KV-System blockiert die Förderung der Allgemeinmedizin

  • Freitag, 26. September 2014
Uploaded: 26.09.2014 18:36:05 by mis
Ulrich Weigeldt /axentis

Bonn – Die notwendige Trendwende für die Aus- und Weiterbildung von Hausärztinnen und Hausärzten werde vor allem von der ärztlichen Selbstverwaltung behindert, kritisierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, heute vor der Delegiertenversammlung des Verbandes in Bonn. Das Förderprogramm für die Weiterbildung werde in einigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) nicht zielstrebig umgesetzt.

Angesichts einer Facharztabschlussquote von 90 zu 10 zu Ungunsten der Allgemein­medizin sei das unverantwortlich. Denn eine gute hausärztliche Versorgung werde in einer Gesellschaft des langen Lebens mit immer mehr chronisch kranken und multimor­biden Menschen immer wichtiger. Investitionen in eine qualitativ hochwertige ärztliche Primärversorgung verhinderten Fehl- und Unterversorgung, und sie setzten Ressourcen frei für die anschließende, koordinierte fachärztliche Versorgung und die Spitzenmedizin.

Weigeldt warf den KVen und der KBV zudem vor, die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) zu unterlaufen. Druckmittel seien, wie jüngst in Bremen, die Weigerung, den ärztlichen Notdienst für die Versicherten des HZV-Vertrags sicherzustellen oder Regelungen zur Bereinigung der Gesamtvergütung. An der HZV teilnehmende Hausärzte würden zuweilen mit der Reduzierung ihrer Regelleistungsvolumina und Voraus­zahlungen „bestraft“, obwohl noch keiner ihrer Patienten in den Vertrag eingeschrieben sei. „Das KV-System bildet oft im Komplott mit einzelnen Krankenkassen ein Verhin­derungskartell“, so Weigeldt. Dabei hätten die Selektivverträge durch ihren Wettbe­werbs­druck dafür gesorgt, dass Bewegung in das starre KV-System gekommen sei.

Der Hausärzteverbandschef kritisierte erneut den Beschluss der KBV aus der vergangenen Woche, mit einem neuen Ausschuss für einen faireren Interessenausgleich der Haus- und Fachärzte in der KBV-Vertreterversammlung zu sorgen. Der Alterna­tivvorschlag von 14 Hausärzten, der bereits eine konkrete Aufgabenteilung vorsah, fand in der Versammlung keine Mehrheit. Die Hausärzte hatten sich dafür ausgesprochen, dass künftig jeder Versorgungsbereich separat ein Mitglied des KBV-Vorstands wählt.

Außerdem sollten die Versorgungsbereiche jeweils eigenständig über die Weiterent­wicklung ihres EBM-Kapitels sowie des Vergütungsanteils der Gesamtvergütung ent­scheiden. „Mit der jetzt angenommenen Satzungsregelung wird die Facharztdominanz in der Vertreterversammlung fortgeschrieben“, sagte Weigeldt. Die Hausärzte seien nicht für eine Spaltung der KBV. Sie wagten lediglich, die Satzungsänderung als das zu entlarven, was sie sei, ein Dokument zur Sicherung fachärztlicher Mehrheit.

Rückenwind erhält der Hausärzteverband in dieser Frage aus der Politik. Erst gestern hatte der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Lutz Stroppe, vor den Delegierten des Hausärztetages erklärt: „Wir sind der Meinung, dass man hier gesetzlich nachsteuern muss.“ Es gebe eine klare Aussage im Koalitionsvertrag zur paritätischen Besetzung der ärztlichen Körperschaften. „Wir werden sehen, wie die angestrebte Parität umgesetzt werden kann“, erklärte Stroppe. Das Ministerium will die hausärztliche Interessenvertretung im Rahmen des Versorgungs­stärkungsgesetzes regeln.

Auch weitere Kernforderungen des Deutschen Hausärzteverbandes dürften Eingang in das Gesetz finden. So soll es Weigeldt zufolge Zusagen geben, die Förderung der Allgemeinmedizin zu verbessern, Hürden für die HZV insbesondere mit Blick auf die Bereinigung der Gesamtvergütung zu beseitigen und künftig rein hausärztliche Medizinische Versorgungszentren zu ermöglichen.

HK

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