Ärzteschaft

Hausärztliche Versorgung: Gleichberechtigung aller Fachgruppen gefordert

  • Freitag, 10. September 2021
/picture alliance, Benjamin Ulmer
/dpa

Berlin – Bei der Bekämpfung des Hausärztemangels müssen alle an der hausärztlichen Versorgung be­teiligten Fachgruppen mitgedacht werden. Dafür hat sich die Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI), Christine Neumann-Grutzeck, heute beim Auftakt des Deutschen Internistentags ausge­sprochen.

Dass politische Fördermaßnahmen auf Bundes- und Länderebene bislang nicht die gewünschten Effekte erzielt hätten, liege nicht zuletzt auch daran, dass gesetzliche Regelungen die Fachgruppen in der haus­ärztlichen Versorgung ungleich behandelten – mit starker Fixierung auf die Allgemeinmedizin.

Dabei sei in vielen Regionen in Deutschland bereits ein Mangel in der hausärztlichen Versorgung vor­handen, so Neumann-Grutzeck. Angesichts der Altersstruktur und Herausforderungen bei der Nach­wuchs­gewinnung, bis 2035 könnten 11.000 Hausarztsitze unbesetzt sein, müsse dringend reagiert werden.

Der Anteil der Internisten an der hausärztlichen Versorgung betrage bereits derzeit 26 Prozent – mit steigender Tendenz. Hier sei ein hohes Potenzial vorhanden, die „großen Probleme“ nachhaltig zu ver­ringern. Deshalb sollten Internisten in die Förderung der ambulanten Weiterbildung im hausärztlichen Bereich gemäß Paragraf 75a Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V aufgenommen werden.

Derzeit steht diese Möglichkeit nur angehenden Fachärzten für Allgemeinmedizin offen. Dabei hätten Allgemeinmediziner im Jahr 2019 von den bundesweit 7.500 geförderten Weiterbildungsstellen nur 4.450 (in Vollzeitäquivalenten) abrufen können.

Kevin Schulte, 2. Vizepräsident des BDI, verwies darauf, dass aktuell ein Wunsch nach internistischer Weiterbildung und anschließender Niederlassung im hausärztlichen Bereich oft an den gesetzlichen Regelungen scheitere.

Auch bei der Frage der Nachbesetzung von Hausarztsitzen bestehe ein „Ungleichgewicht“, so Neumann-Grutzeck. Das laut Gesetz für ausgeschriebene Hausarztsitze vorrangig Fachärzte für Allgemeinmedizin zu berücksichtigen sind, schränke die Niederlassungsmöglichkeiten von Internisten ein.

Daher fordert der BDI eine Novellierung des § 103 Abs. 4 Satz 7 SGB V, damit freie Sitze zukünftig gleich­berechtigt durch alle Fachgruppen im hausärztlichen Versorgungsbereich nachbesetzt werden können.

Anpassungen seien laut Neumann-Grutzeck zudem bei den Regelungen zu den hausarztzentrierten Ver­sorgungsverträgen nötig, die derzeit eine Mindestabdeckung von mindestens 50 Prozent der Allgemein­mediziner eines Bezirks der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung voraussetzen.

Auch hier sollten alle Fachgruppen der hausärztlichen Versorgung gleichberechtigt berücksichtigt wer­den. BDI-Daten würden zeigen, dass über 60 Prozent der hausärztlichen Internisten aktuell nicht an der HZV teilnehmen.

Passe man die jeweiligen Rahmenbedingungen im SGB V an, so biete die insgesamt bessere Einbindung von Internisten die Chance, dem Hausarztmangel zu begegnen, so die BDI-Präsidentin.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung