Hausärztliche Honorarbudgets entfallen seit Anfang Oktober größtenteils

Berlin – Hausärztliche Praxen erhalten seit diesem Quartal fast alle Leistungen voll vergütet. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.
Mit der Entbudgetierung ist laut dem stellvertretenden KBV-Vorstandsvorsitzenden Stephan Hofmeister eine zentrale Forderung der Ärzteschaft zumindest teilweise erfüllt. „Die hausärztliche Entbudgetierung kann nur ein erster Schritt sein“, betonte er. Nun müssten schnellstens die Fachärzte folgen, so Hofmeister.
Die KBV hatte die vorherige Bundesregierung wiederholt ermahnt, ihre Ankündigung einzulösen, die Budgets in der hausärztlichen Versorgung abzuschaffen. Kurz vor seiner Auflösung hat der alte Bundestag im Februar mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz die Entbudgetierung beschlossen.
Sie betrifft alle allgemeinen hausärztlichen Leistungen des Kapitels 3 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab und die hausärztlichen Hausbesuche (Gebührenordnungsposition 01410 bis 01413 sowie 01415). Sie werden ohne Mengenbegrenzung zum EBM-Preis bezahlt.
Zur Finanzierung der Leistungen wird es eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung für hausärztliche Leistungen geben (Hausarzt-MGV). Reichen diese Finanzmittel nicht aus, haben die Krankenkassen laut der KBV Ausgleichszahlungen zu leisten.
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