Politik

Hausarztverträge laut TK-Analyse mit wenig Effekt trotz Mehrkosten

  • Freitag, 29. Mai 2026
/AnnaStills, stock.adobe.com
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Berlin/Hamburg – Eine nur sehr bedingte Steuerungs- und Versorgungswirkung erreicht die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV), so wie sie in 13 Bundesländern vertraglich zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und den regionalen Hausarztverbänden geregelt ist. Dies ist das zentrale Ergebnis einer wissenschaftlichen Evaluation des Hamburg Center for Health Economics (HCHE).

Demnach führen die HzV-Verträge weder zu einer Vermeidung von unnötigen Facharztkontakten noch zu weniger Krankenhausaufenthalten – sorgen zugleich aber für Mehrkosten im Vergleich zur Regelversorgung.

Aus Sicht des Gesundheitsökonomen Jonas Schreyögg, Direktor des HCHE, lassen sich für den Aufbau des geplanten Primärversorgungssystems aus der Evaluation wichtige Erkenntnisse ziehen. So müsse beispielsweise auf eine stärkere Verbindlichkeit für die Versicherten geachtet werden.

Wie die Analyse zeige, seien die erhofften positiven Effekte umso größer, je konsequenter sich Patienten an das HzV-Modell halten würden – sprich, Hausarztkontakte möglichst nur beim HzV-Arzt sowie Facharztkontakte möglichst nur mit Überweisung.

Bei Versicherten, die sich an die Vorgaben des Programms hielten, und bestimmten Subgruppen – etwa chronisch Erkrankte und ältere HzV-Teilnehmende – sei tendenziell ein Steuerungseffekt zu beobachten, so Schreyögg. Daraus ergibt sich nach seiner Einschätzung die Schlussfolgerung, ein künftiges Primärversorgungssystem „als Ersatz“ für die HzV umzusetzen.

Schreyögg betonte, um den steuernden Effekt mit einer stärkeren Verbindlichkeit zu erzielen, brauche es finanzielle Anreize zur Inanspruchnahme, einen grundsätzlich gesteuerten Zugang zur spezialfachärztlichen Versorgung in der Regel über den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin und die Festlegung ausgewählter Fachgruppen mit Direktzugang.

Zudem sei eine stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Leistungserbringenden des ambulanten Bereichs erforderlich – etwa durch den standardisierten digitalen Austausch von Befunden sowie Überweisungen als digitale Überweisung mit hausärztlicher Priorisierung nach Dringlichkeit.

„Die Hausärzte sind das Rückgrat der medizinischen Versorgung in Deutschland. Gleichzeitig brauchen wir ein durchdachtes Primärversorgungssystem, das Hilfesuchende gezielt durch die Versorgung führt. Die Evaluation zeigt, dass die HzV in der jetzigen Form dafür keine geeignete Grundlage ist“, betonte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzende der TK.

Die gesetzliche Vorgabe, dass jede Krankenkasse neben der Regelversorgung zusätzlich eine HzV anbieten müsse, sei anhand der festgestellten Effekte nicht zu rechtfertigen. Deshalb sollten solche Angebote eine freiwillige Leistung der Kassen sein. Ballast plädierte für eine insgesamt aufgewertete hausärztliche Versorgung mit einer digitalen Ersteinschätzung und einer fallbezogenen Steuerung. Dieses System könne dann durch die HzV freiwillig ergänzt werden.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnte jüngst im Rahmen seiner Frühjahrestagung davor, durch ein Gesetz zur Primärversorgung die „HzV durch die Hintertür abzuschaffen“, wie es Co-Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth ausdrückte. Würde die HzV abgeschafft, wäre dies ein „Wortbruch“ der Politik.

Zur nun vorgelegten TK-Studie hieß es von den Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Buhlinger-Göpfarth und Markus Blumenthal-Beier, ein einzelnes Gutachten sei „im Kontext der über Jahre gewachsenen wissenschaftlichen Evidenz der HZV und der Primärversorgungssysteme im Ganzen einzuordnen – nicht umgekehrt“.

Für die HCHE-Analyse wurden Versorgungsdaten der Jahre 2015 bis 2024 einbezogen. In den untersuchten Bundesländern sind rund eine Million TK-Versicherte und 10.000 Ärztinnen und Ärzte in die HzV eingeschrieben.

Methodisch wurde die Versorgungssituation von TK-Versicherten, die an der HzV teilnehmen, mit TK-Versicherten, die nicht daran teilnehmen, verglichen. Beide Gruppen wurden statistisch so zusammengesetzt, dass sie mit Blick auf demografische und gesundheitliche Merkmale identisch und damit vergleichbar sind.

Während die Zahl der Hausarztkontakte nahezu unverändert blieb (- 0,2 Hausarztkontakte pro Teilnehmenden und Jahr), stieg die Zahl der Praxisbesuche in der HzV-Gruppe um 1,2 Facharztkontakte pro Teilnehmenden und Jahr. Zudem zeigt die Auswertung, dass die Wahrscheinlichkeit, ins Krankenhaus aufgenommen zu werden, mit der HzV-Teilnahme nahezu unverändert blieb. Auf die Anzahl der stationär verbrachten Tage war kein Einfluss festzustellen.

Bei der Qualität der Arzneimittelverordnungen – bezogen auf die Verordnung inadäquater Medikamente gemäß der Priscus-Liste – wurde ebenfalls keine wesentliche Verbesserung im Vergleich zur Regelversorgung festgestellt. Einen Anstieg gab es bei Tagen mit Krankengeldbezug (KG) und Arbeitsunfähigkeit (AU).

Insgesamt hat die HzV den Daten zufolge zu Mehrkosten in allen Leistungsbereichen in Höhe von 122 Euro pro Teilnehmenden und Jahr geführt – für alle Teilnehmenden addieren sich bei der TK die Mehrkosten im Vergleich zu Nicht-HzV-Versicherten auf 160 Millionen Euro.

aha

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