Politik

Hautkrebs-Vorsorge und Gesundheits-Check-up kommen auf den Prüfstand

  • Donnerstag, 15. Oktober 2026
Eine Hautärztin untersucht eine verdächtige Hautveränderung bei einem Patienten/NCT/UCC, Philip Benjamin
Eine Hautärztin untersucht eine verdächtige Hautveränderung bei einem Patienten/NCT/UCC, Philip Benjamin
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Berlin – Die regelmäßige Hautkrebs-Vorsorge kommt auf den Prüfstand. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) kündigte heute an, dass er im Auftrag des Gesetzgebers das alle zwei Jahre mögliche Absuchen der Haut auf Veränderungen beim Hautarzt als Kassenleistung überprüfen werde.

Bis Jahresende soll auf Basis aktueller medizinischer Erkenntnisse eine mögliche Anpassung der bestehenden Regelung, etwa mit Blick auf die Häufigkeit der Untersuchung, erwogen werden.

Ebenfalls auf den Prüfstand kommt der sogenannte Gesundheits-Check-up. Mit dieser Gesundheitsuntersuchung sollen bei Versicherten zwischen 18 und 34 Jahren einmalig und ab 35 Jahren alle drei Jahre Risiken wie Diabetes, Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankungen frühzeitig erkannt werden.

Bei der Prüfung geht es nach Angaben des GBA um eine mögliche Eingrenzung des Check-ups auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Beide Prüfungen hatte der Bundestag im Zuge der Sparreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss betonte in seiner Mitteilung, dass unabhängig vom Früherkennungsangebot Beschwerden jederzeit ärztlich untersucht werden können.

kna

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