IQWiG will beschleunigte Nutzenbewertung für risikobehaftete Gesundheits-Apps

Berlin – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat vorgeschlagen, bei risikobehafteten digitalen Anwendungen eine beschleunigte Nutzenbewertung auf Basis eines Herstellerdossiers einzuführen – analog zur AMNOG-Bewertung bei neu zugelassenen Arzneimitteln.
„Derzeit drängen viele mobile Gesundheitsanwendungen in den Gesundheitsmarkt“, schreiben Konstanze Angelescu und Stefan Sauerland in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes (Dtsch Arztebl 2019; 116: A-1057). Sie betonen, dass viele App-Hersteller eine Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anstreben.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstütze dieses Bemühen und fordere schnellere Verfahren der Methodenbewertung für diese Produktgruppe. „Ganz ohne Nutzenbewertung wird es aber nicht gehen; schließlich gibt es auch digitale Anwendungen, die das Potenzial haben, der Gesundheit der Anwender in einem relevanten Ausmaß zu schaden“, erklären Angelescu und Sauerland.
Als Beispiel verweisen die IQWiG-Autoren unter anderem auf eine Hautkrebs-App und fragen: „Wie verlässlich ist die Einschätzung der App?“, „Wie häufig laufen Nutzer nach einem ,Fehlalarm' der App zum Dermatologen?“ oder „Falls eine Erkrankung übersehen wird, wer haftet für die Folgen?“.
Vergangene Woche hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Referentenentwurf für ein Digitalisierungs-Gesetz vorgelegt. Darin kündigt er an, dass Patienten sich künftig Gesundheits-Apps wie Arzneimittel vom Arzt verschreiben lassen können sollen.
Dafür soll ein zügiger Zugangsweg für die Hersteller geschaffen werden. Nach einer ersten Prüfung der Sicherheit und von Qualitätskriterien wie Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit wird eine Anwendung ein Jahr lang vorläufig von der GKV erstattet.
In dieser Zeit muss der Hersteller beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachweisen, dass das Angebot positive Effekte für die Versorgung hat. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.
Die Pläne des Bundesgesundheitsministers zielen explizit auf weniger risikobehaftete Gesundheits-Apps. Beispielhaft genannt werden digitale Tagebücher bei Diabetes, Schwangerschaft oder Psychotherapie.
Der jetzt vorgelegte Vorschlag des IQWiG zielt hingegen auf risikobehaftete Gesundheits-Apps. Beispielhaft genannt werden im Deutschen Ärzteblatt eine Hautkrebs-App, eine App zur Erkennung von Geschlechtskrankheiten und eine Tinnitus-App.
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