Politik

Hessen: Beratungen zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes gehen voran

  • Montag, 13. Juli 2026
/Wellnhofer Designs, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Die Beratungen zur Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) schreiten voran. Wie das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (Hessen Familie) heute mitteilte, hat die eingesetzte Facharbeitsgruppe seit Frühjahr 2026 an zentralen Inhalten des neuen Gesetzes gearbeitet und nun erste Eckpunkte vorgelegt. Diese sollen laut Ministerium die fachliche Grundlage für den Referentenentwurf bilden – Ziel sei es, das Gesetzgebungsverfahren im kommenden Jahr abzuschließen.

„Wir erarbeiten mit den Fachleuten vor Ort ein Gesetz, das gemeinsam erarbeitete landesweite Standards setzt und somit langfristig trägt. Die bisherigen Beratungen bestärken uns in diesem Ansatz“, betonte Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU).

Die Eckpunkte sehen insbesondere die Einführung landesweit einheitlicher Qualitätsstandards sowie deren Kontrolle und Weiterentwicklung, eine Ärztliche Leitung Rettungsdienst auf Landesebene sowie eine zentrale Stelle zur Qualitätssicherung vor.

Zudem soll ein einheitlicher Rahmen für die Vornahme von heilkundlichen Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und -sanitäter geschaffen werden.

Geplant sind außerdem Regelungen zur digitalen Alarmierung qualifizierter Ersthelfer bei lebensbedrohlichen Notfällen, um die Versorgungskette zwischen Notruf und Eintreffen des Rettungsdienstes zu verkürzen. Ein landesweites Notfallregister soll eine einheitliche Datengrundlage für Qualitätsmanagement, Versorgungsforschung und gesundheitspolitische Steuerung schaffen.

Geprüft werden soll auch, so die Facharbeitsgruppe, wie der Einsatz digitaler Verfahren zur strukturierten und rechtssicheren medizinischen Ersteinschätzung am Einsatzort ermöglicht und gefördert werden kann. Hierbei sollen auch telemedizinische Angebote, zum Beispiel Telenotarztsysteme, dauerhaft im Rettungsdienst verankert werden. 

In der Facharbeitsgruppe arbeiten Vertreterinnen und Vertreter des Rettungsdienstes, der Kommunen, der Kostenträger, der medizinischen Fachwelt, der Feuerwehr, des Innenministeriums sowie weiterer Akteure des Rettungsdienstes zusammen. Das Gesundheitsministerium leitet und moderiert den Prozess.

aha

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