Politik

Bundesrat schlägt Änderungen zur Notfallreform vor

  • Freitag, 12. Juni 2026
/gpointstudio, stock.adobe.com
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Berlin - Im Gesetzgebungsverfahren rund um die Notfallreform hat der Bundesrat heute einige Punkte beschlossen, die aus Sicht der Länder im Gesetzentwurf geändert werden müssen. Dazu gehören unter anderem Fristverlängerungen, Aufweichungen von Erreichbarkeitsvorgaben und einige Vorschläge zur Neuaufstellung der Rettungsdienst- und Notfallstruktur.

Die Notfallreform – die bereits im dritten Anlauf angegangen werden soll – sieht eine Änderung der Organisation von Notfallversorgung und Rettungsdiensten in Deutschland vor. Die Reform zielt vor allem auf eine bessere Vernetzung der Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie die Verzahnung der Rufnummern 116117 und 112 ab. Das Ziel: Die Entlastung von Notaufnahmen, eine bessere Steuerung von Patienten sowie Milliardeneinsparungen für das Gesundheitssystem.

Der Gesetzentwurf wurde am 22. April vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Beratungsprozess. Mehrere ärztliche Verbände äußerten scharfe Kritik, auch Krankenhausverbände sehen angesichts der generell geplanten Einsparungen im Gesundheit wenig Spielräume für die Umsetzung.

Die Länder fordern nun etwa eine Fristverlängerung bei der Entscheidung, an welchen Krankenhausstandorten künftig ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) angesiedelt werden sollen. Diese INZ sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig flächendeckend an Krankenhausstandorten etabliert werden und die Notaufnahme eines Krankenhauses mit einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung verbinden.

Statt sechs Monate nach Inkrafttreten, fordern die Länder nun zwölf Monate für die Entscheidung der Standortwahl. „Die Bestimmung geeigneter Standorte ist jedoch komplex und sowohl für den erweiterten Landesausschuss als auch für die zuständigen Landesbehörden mit großem planerischem Aufwand verbunden“, lautet die Begründung der Länderkammer.

Zudem pocht diese auf eine Änderung der vorgegeben Erreichbarkeit von INZ. Im Gesetzentwurf der Notfallreform heißt es, dass INZ-Standorte künftig innerhalb von 30 Pkw-Fahrminuten für mindestens 95 Prozent der Bevölkerung zu erreichen sein müssen. Stattdessen sollte diese Fahrzeitvorgabe künftig „nach Möglichkeit 30, maximal aber 40 Minuten“ heißen, so der Ländervorschlag. Dies sei für eine realitätsnahe Etablierung der INZ wichtig.

Länder wollen an Rettungsdienst-Finanzierung festhalten

Weiter wollen die Länder bei der Finanzierung der Rettungsdienstfahrten darauf bestehen, dass diese Entgelte auf Grundlage landes- oder kommunalrechtlicher Bestimmungen festgelegt werden können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Kosten künftig über ein eigenes Leistungssegment der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – und damit über Entgeltverträge mit den Krankenkassen – abgerechnet werden.

Diese Umstellung führe zu „einem Verlust der alleinigen Steuerungshoheit über die Entgelthöhe und der Bund greift über die sozialgesetzlichen Regelungen des SGB V in die Gebührenhoheit der Länder ein“, befürchten die Länder und pochen auf die bisherige Finanzierungslogik.

Die Länder wollen den Rettungsdienst künftig nicht nur in „notfallmedizinische Versorgung“ und „Krankentransport“ unterscheiden, sondern die Dringlichkeit soll nach einem gestuften Versorgungssystem bedarfsgerecht und ausdifferenziert erbracht werden, heißt es in einer Forderung des Antrags. Denn viele Fälle würden zwischen diese beiden Extreme fallen, heißt es. Entsprechend sei ein gestuftes Versorgungssystem mit zum Beispiel Akuttransportwagen sinnvoll.

Zudem drängen die Länder darauf, dass beim künftig täglichen Versorgungsangebot der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht nur ärztliches Personal, sondern auch Psychotherapeuten inkludiert werden sollen. Die Erreichbarkeit könnte durch eine telefonische oder videounterstützte Versorgung sichergestellt werden.

Darüber hinaus gehen die Länder auf die Kritik der Ärzteschaft ein, dass ein jederzeit verfügbarer aufsuchender Dienst, bereitgestellt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, das reguläre Sprechstundenangebot einschränken könne. Sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen eine solche Einschränkung nachweisen können, dann könnte man auch von diesem 24/7-Angebot abweichen, lautet die Idee der Länder.

Länder wollen ärztliche Weiterbildung fördern

Die Länder wollen zudem die ärztliche Weiterbildung fördern, insbesondere in der kinder- und jugendmedizinischen Versorgung. „Aufgrund ihrer herausgehobenen Bedeutung gilt es, die Kinder- und Jugendmedizin bei der Förderung der ambulanten Weiterbildungsabschnitte analog zur Allgemeinmedizin nicht mehr zu begrenzen“, forderte der Bundesrat.

Es gelte darauf hinzuwirken, dass sich die bestehenden regionalen Unterschiede in der kinder- und jugendärztlichen Versorgung nicht verstärken. Und: „Diejenigen Praxen, welche diese Nachwuchsstrategie verfolgen wollen, benötigen dafür finanzielle Planungssicherheit, um die Voraussetzungen zu schaffen, Weiterbildungsstellen auszuschreiben und auch besetzen zu können.“

Aus diesem Grund sollte die Weiterbildungsförderung der Kinder- und Jugendmedizin gemeinsam mit der Weiterbildungsförderung der Allgemeinmedizin ohne Höchstanzahl an Förderstellen ermöglicht werden.

Weiter schlagen die Länder vor, dass zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband eine bundesweite Rahmenvereinbarung über die Erstattung von Arzneimittelgruppen getroffen wird, die im Rahmen des Betriebes einer Notdienstpraxis abgegeben werden dürfen.

Der Bezug und die Abrechnung dieser Arzneimittel könne analog zur bekannten Sprechstundenbedarfsabrechnung über die Vor-Ort-Apotheken der Regelversorgung erfolgen. Aktuell enthalten die Landesvereinbarungen zum Sprechstundenbedarf noch nicht die für die Notfallreform vorgesehenen Regelungen, zudem seien diese Regelungen in den einzelnen Bundesländern derzeit noch verschieden.

Zudem fordern die Länder, dass sie künftig mit landesrechtlichen Vorschriften die Zuständigkeiten regeln können, welche Patienten mit psychischen Erkrankungen in ein integriertes Notfallzentrum (INZ) und welche unmittelbar in psychiatrische kommen Fachkrankenhäuser sollen. Um hier Konflikte bei Zuständigkeiten zu vermeiden, sollen landesrechtliche Regelungen der psychiatrischen Pflichtversorgung berücksichtigt werden.

Auch schlägt der Bundesrat einige Verkürzungen von Aufbewahrungsfristen sowie Reduzierung von geplanten Dokumentationsaufgaben vor, um Bürokratie abzubauen. Und: Die Länder ermahnen den Bund, die beiden Gesetze zur Notfallreform und zur Stabilisierung der GKV-Beiträge kompatibel zu gestalten. Durch verschiedene Finanzierungslogiken seien diese beiden Entwürfe derzeit „inkompatibel“.

Laumann: Reform dringend notwendig

Zu den Vorschlägen äußerten sich in der heutigen Bundesratssitzung die Gesundheitsminister aus Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen. „Das vorliegende Gesetz verfolgt notwendige Ziele wie eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Notfallversorgung“, sagte Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen. „Ich finde, dass dieses Gesetz erstens wirklich in die Zeit passt und zweitens wirklich sehr gute und überzeugende Überlegungen an den Tag bringt.“

Einen besonderen Fokus legte er auf den Rettungsdienst: Dieser werde durch die Reform künftig keine reine Transportleistung mehr sein. Er habe sich in den vergangenen Jahren zu einer umfänglichen Versorgungsleistung aus Notfallmanagement, notfallmedizinischer Versorgung und Notfalltransport weiterentwickelt, was nun auch gesetzlich abgebildet werden müsse.

„Dass diese Anpassung höchst dringlich ist, zeigen viele Diskussionen, die wir gerade in Nordrhein-Westfalen haben“, sagte er. Die Krankenkassen wehrten sich dagegen, Fahrten des Rettungsdienstes zu tragen, bei denen Patienten nur vor Ort behandelt würden, ohne ins Krankenhaus gebracht zu werden. Den Patienten drohten damit kommunale Gebührenbescheide.

Wichtig ist es Laumann zufolge auch, dass die Leistungen der medizinischen Versorgung durch die Länder entsprechend der Dringlichkeit nach einem gestuften Versorgungssystem bedarfsgerecht erbracht werden können. Wesentlich sei für den Rettungsdienst auch eine gesicherte Finanzierung. Es müsse Klarheit darüber geben, dass sich die Finanzierung des Rettungsdienstes nicht nur auf die unmittelbare Leistungserbringung beschränke, so der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister.

„Wenn das Notfallgesetz im Herbst verabschiedet wird – und ich hoffe, dass es so ist – haben wir die Voraussetzungen für eine effizientere Versorgung unserer Bevölkerung geschaffen und dafür bin ich aus nordrhein-westfälischer Sicht sehr dankbar.“

Unzureichende Verzahnung

„Die derzeitigen Strukturen der ambulanten, stationären und notfallmedizinischen Versorgung werden den Anforderungen einer bedarfsgerechten und effizient gesteuerten Patientenversorgung leider nicht mehr gerecht“, betonte Melanie Schlotzhauer (SPD), Gesundheitssenatorin in Hamburg.

Es gebe eine unzureichende Verzahnung zwischen ambulanter Versorgung, Notfallversorgung, Pflege, Rettungsdiensten und digitalen Zugangswesen. Dies führe zu einer Fehlsteuerung, unnötigen Inanspruchnahmen von Notaufnahmen und erheblichen Belastungen für Patienten und Leistungsträger. Es sei daher richtig, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Notfallversorgung vorgelegt habe.

Ziel müsse nun eine patientenorientierte, effizient gesteuerte und sektorenübergreifende koordinierte Versorgung sein. Die Ressourcen müssten zielgerichtet eingesetzt werden, damit die Zugänglichkeit für alle Bürger verbessert werden, so Schlotzhauer.

Darüber hinaus müssten die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden bei der Festlegung der Standorte von integrierten Notfallzentren maßgeblich beteiligt werden.

Schlotzhauer plädierte dafür, eine Klarstellung bezüglich der Kostentragung für Vorhalte- und Investitionsaufwendungen in der Notfallrettung in den Gesetzestext aufzunehmen. Für eine ausreichende Absicherung sei eine eindeutige Zuordnung der Kosten mit einer klaren Finanzierungsverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung angesichts der grundsätzlichen Sparvorgaben wichtig. Sie betonte, dass letztlich auch alle Reformen aufeinander abgestimmt und interoperabel sein müssten, auch beim Gesetzestext.

„Hessen begrüßt die Notfallreform im Grundsatz ausdrücklich“, unterstrich Diana Stolz (CDU), Gesundheitsministerin in Hessen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt erscheine der Rettungsdienst im Bundesrecht „als bloßer Fahrtkostenersatz“. Es sei längst überfällig, dass sich dies ändere.

Auch die Vernetzung von Rettungsleitstellen und ärztlichem Bereitschaftsdienst sei richtig und überfällig, genauso wie die Errichtung integrierter Notfallzentren. Diese steuerten die Patienten in die richtige Versorgungsebene, statt alle in „dieselbe überlastete Notaufnahme zu schicken“.

Die Reform müsse nun eine verlässliche Finanzierung für den Rettungsdienst ermöglichen. Das klinge selbstverständlich, sei es aber keinesfalls. „Wir müssen sicherstellen, dass die neue Finanzierungssystematik auch wirklich alle Kosten des Rettungsdienstes abdeckt, nicht nur den Einsatz selbst, sondern auch die Vorhaltung, die Investitionen, die Leitstelleninfrastruktur“, betonte Stolz.

Dass den Trägern, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, ausreichend Zeit gegeben werden müsse, um die neuen Verträge zu verhandeln, darüber seien sich alle 16 Länder einig. Gefordert würden daher mindestens zwölf Monate. Die Reform habe nun das Potenzial, die Notfallversorgung in Deutschland grundlegend zu verbessern. Hessen werde diesen Weg mitgehen, betonte sie.

nfs/cmk

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