Politik

Hilfszahlungen: Verpflichtende Energieberatung für Krankenhäuser vorgesehen

  • Mittwoch, 14. Dezember 2022
/studio v-zwoelf, stock.adobe.com
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Berlin – Die Hilfszahlungen für Krankenhäuser aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise sollen für das Jahr 2024 an eine verpflichtende Energieberatung gekoppelt werden.

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Gaspreisbremse will der Bundestag morgen auch Hilfszahlungen für Krankenhäuser aufgrund der Energiekrise und der damit stark gestiegenen Energiepreise beschließen. Geplant ist, dass Krankenhäuser rückwirkend vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 insgesamt sechs Milliarden Euro erhalten sollen.

Im Rahmen des Gesetzes sollen Krankenhäuser trotz der Hilfen sich für die Zukunft resilienter und autarker im Hinblick auf Energiefragen aufstellen. Das geht aus einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Demnach hat der Ausschuss in seiner heutigen Sitzung entschieden, dass Krankenhäuser sich bis zum 15. Januar 2024 durch eine Gebäudeenergieberatung beraten lassen müssen. Diese verpflichtende Beratung soll konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von etwa energetischen Sanierungen oder Einsparungen erarbeiten.

Die Krankenhäuser müssen diese Beratung sowie die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung der Energieberatung gegenüber den Ländern oder der von diesen benannten Krankenkassen bis zum 15. Januar 2024 nachweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig, werden die Erstattungsbeträge für den Zeitraum Januar bis April 2024 um 20 Prozent gekürzt.

Die Mittel für die vorgesehenen Hilfszahlungen für 2024 sollen demnach mit einer qualifizierten Sperre versehen werden. Dessen Aufhebung muss der Haushaltsausschuss zunächst zustimmen.

Der Haushaltsausschuss begründet das Vorgehen damit, dass schnell umsetzbare flächendeckende energetische Sanierungen der Krankenhäuser bislang an fehlenden Investitionsmittel der Länder gescheitert seien. „Es ist Aufgabe der Länder und nicht des Bundes, die Investitionen in Krankenhäuser und somit auch energetische Sanierungen zu finanzieren“, heißt es weiter.

Der Haushaltsausschuss fordert zudem bis zum 31. März 2024 einen schriftlichen Bericht über die Kürzung von Mitteln, weil Krankenhäuser die Nachweise über die Energieberatung nicht erbracht haben. Außerdem fordert der Ausschuss die Bundesregierung auf, zeitnah mit den Bundesländern zu sprechen, um ihrer Verantwortung für die Investitionsförderung im Krankenhausbereich über die Umsetzung energetischer Sanierungen und Einsparungen beim Energieverbrauch gerecht zu werden. „Die Länder sollen sich hierbei dazu verpflichten, auf Landesebene entsprechende Sonderprogramme bedarfsgerecht aufzulegen“, schreibt der Haushaltsausschuss.

Der Ausschuss fordert die Bundesregierung zudem dazu auf, zu prüfen inwieweit Krankenhäuser kurzfristig ihren Energiebedarf reduzieren können. Der Ausschuss regt etwa an, zu prüfen, ob weiterhin steigende Energieverbräuche erstattet werden sollen. Die Regierung soll weiter eine „angemessene, den Krankenhäusern zumutbare Einspargröße“ empfehlen. Bis zum 30. September 2023 will der Ausschuss hiervon unterrichtet werden.

Und: Weitere verpflichtende Energieeffizienzmaßnahmen der Krankenhäuser sollen im Rahmen der anstehenden großen Krankenhausreform geprüft und in das entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Außerdem soll sichergestellt werden, dass die getroffenen Regelungen zur Zahlung von Boni und Dividenden im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse auch entsprechend auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angewendet werden.

"Unsere Krankenhauslandschaft ist sehr heterogen und auch bei der Energieeffizienz unterschiedlich gut aufgestellt", sagte die Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta (Grüne), die auch im Haushaltsausschuss sitzt. Es reiche nicht, wenn sich jetzt nur die besonders engagierten Kliniken auf den Weg machen, ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Die gesamte Kliniklandschaft müsse energieeffizienter werden, gerade auch für die Zeit nach den Härtefallhilfen ab dem Jahr 2025. Sehr kurzfristig gehe das unter anderem in der Klinikverwaltung.

"Mittelfristig müssen die Länder ihrer Kernaufgabe Krankenhausinvestitionsfinanzierung gerecht werden und den von ihnen verursachten Investitionsstau in den Kliniken auflösen", so Piechotta weiter. Denn die vollständige Finanzierung von Wärmedämmung und Gebäudesanierung sei Kernaufgaben der Länder. "Hier müssen die Länder liefern - gerade auch angesicht der immensen Herausforderungen der Klimakrise und angesichts der guten Finanzlage der Länder im Vergleich zum Bund.“

cmk

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