Energiekosten: Hilfszahlungen für Krankenhäuser erstmals im Bundestag beraten

Berlin – Der Bundestag hat heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Einführung der Hilfszahlungen für die Krankenhäuser beraten, um die gestiegenen Gas- und Stromkosten auszugleichen. Die Hilfszahlungen sollen rückwirkend zum 1. Oktober 2022 bis hin zum 30. April 2024 ausgezahlt werden. Insgesamt sieht der Bund sechs Milliarden Euro für die Unterstützung der Krankenhäuser vor.
Die Regelungen für die Hilfszahlungen sind im Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften enthalten. Der Gesetzentwurf wurde heute ebenso wie ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.
Bis zum 17. Januar 2023 will der Bund über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für die Unterstützung der Krankenhäuser 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen und bis zum 16. Januar 2024 weitere 1,5 Milliarden Euro. Zwei Milliarden Euro sollen zudem stationäre Pflegeeinrichtungen erhalten.
Die direkten Kosten für den Bezug von Erdgas und Strom sollen von den Krankenhäusern in drei Tranchen an die Krankenhausplanungsbehörden der Bundesländer gemeldet werden: zunächst für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022, dann für das gesamte Jahr 2023 und schließlich für die Zeit von Januar bis April 2024. Die getrennte Betrachtungsweise der Zeiträume ist mit der geplanten Einführung der Gaspreisbremse ab Januar 2023, die auch für die Krankenhäuser gelten wird, zu erklären.
„Um eine kurzfristig wirksame Entlastung der Krankenhäuser zu erreichen, sind die Erstattungsbeträge daher zunächst für den Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2022 zu ermitteln, in dem die Gas- und Strompreisbremsen noch nicht wirken“, heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Für die Ermittlung der Höhe der Erstattungsbeträge sollen die Kosten der Energieabschläge für den Monat März 2022 zum Vergleich herangezogen werden. Dieser war der letzte Monat, in dem sich die Ukrainekrise noch nicht auf die Höhe der Energiekosten ausgewirkt hatte, so die Begründung.
Die aktuellen Energiepreise sollen also von den Kosten, die im März 2022 angefallen sind, abgezogen werden. Zudem werden die Landesbasisfallwerte berücksichtigt, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Die Kliniken sollen diesen Betrag an die zuständigen Landesbehörden melden, die diese Informationen wiederum an das Bundesamt für Soziale Sicherung weitergeben.
Arztpraxen sollen von Strom- und Gaspreisbremse profitieren
Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sollen von der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse profitieren. Entsprechende Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse richten sich an alle die einen Gas- und Stromzähler haben. Arztpraxen fallen zudem unter die Definition „Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU).
Die geplanten Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmepreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen dürfen. Das soll alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und kulturelle Einrichtungen schützen.
Insgesamt will die Bundesregierung Mittel von bis zu 200 Milliarden Euro bereitstellen, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise abzufedern. Dieses Geld soll unter anderem mithilfe der heute beratenen Strom- und Gaspreisbremsgesetze bereitgestellt werden.
Zudem haben die Ampelparteien heute eine Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler auf den Weg gebracht. Diesem Gesetz haben zudem auch die Linke sowie die Union zugestimmt, die AfD hat sich enthalten.
Die geplante Einführung der Gas- und Strompreisbremse sorgte für Kritik bei der Opposition. Andreas Jung (CDU) kritisierte etwa, dass die Regelung im Vergleich zu anderen Lösungen in Europa zu kompliziert sei. „Wir werden zum Europameister der bürokratischen Umsetzung“, warnte er. Er schlug vor, die Mehrwertsteuer bei allen Energieträgern zu senken.
Der Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch von der SPD betonte hingegen, dass die geplanten Gesetze Versorgungssicherheit herstelle. Dieter Janecek von den Grünen erklärte, dass weitere Energie-Einsparungen sich auch mit dem Gesetz weiter lohnen werden. „Wir schaffen Planungs- und Investitionssicherheit“, betonte er.
Krankenhausgesellschaft fordert pauschale, kurzfristige Auszahlung
Kritik gibt es an der geplanten Hilfsleistung allerdings von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie bemängelt eine fehlende Klarheit zu den angekündigten Finanzhilfen für die deutschen Krankenhäuser. Der vorliegende Kabinettsbeschluss zu den verschiedenen Gesetzentwürfen zur Energiepreisbremse sichere nicht, dass die angekündigten Finanzhilfen tatsächlich in der erforderlichen Form und kurzfristig wirksam bei den Krankenhäusern ankommen.
Lediglich 1,5 Milliarden Euro von den sechs Milliarden sollen als kurzfristige pauschale Zahlung je nach Bettenzahl an die Krankenhäuser fließen. An die Auszahlung der restlichen 4,5 Milliarden Euro zum Ausgleich von Energiepreissteigerungen, die nicht über die Preisbremsen abgefangen werden, seien aufwändige Nachweisverfahren geknüpft. Diese Hilfen werden demnach erst nach Einzelnachweis und bis ins Jahr 2024 hinein ausgezahlt.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Krankenhäusern den Großteil der Hilfszahlungen schnell und pauschal zuzuweisen und dann jeweils nach den geprüften Jahresabschlüssen einen Spitzausgleich entsprechend der konkreten Energiekosten vorzunehmen“, forderte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Die Krankenhäuser müssten ansonsten mit hohen Finanzbeträgen in Vorleistung gehen, die ihnen aktuell nicht zur Verfügung stehen.
Weiter kritisierte er, dass die Krankenhäuser nur bei den energiepreisbedingten besonderen Belastungen unterstützt werden. Der Bundesgesundheitsminister und die Bundesregierung müssten erkennen, dass damit ein wesentlicher Teil der krisenbedingten Mehrkosten der Krankenhäuser nicht refinanziert werde und die sich aufbauende Insolvenzwelle so nicht aufgehalten werden könne, so Gaß.
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