Energiekrise: Bundestag beschließt Hilfszahlungen für Krankenhäuser

Berlin – Der Bundestag hat heute die Gesetze zur Einführung einer Gas- und Strompreisbremse und damit auch die Hilfszahlungen für Krankenhäuser beschlossen.
Per namentlicher Abstimmung votierten insgesamt 370 Abgeordnete für das Gesetz zur Einführung einer Gaspreisbremse, es gab 256 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen. Für die Strompreisbremse stimmten 373 Abgeordnete, 187 stimmten dagegen und 101 enthielten sich.
Mit diesen Bremsen nimmt der Bund insgesamt 200 Milliarden Euro in die Hand, um private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen hinsichtlich hoher Energiepreise zu unterstützen. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat muss also nicht zustimmen.
Mit diesem Gesetz werden auch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lange angekündigten Hilfszahlungen für Krankenhäuser geregelt. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise und der großen Abhängigkeit der Krankenhäuser von der Nutzung von Erdgas, sind insgesamt sechs Milliarden Euro für einen Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 vorgesehen. Das Geld soll rückwirkend und gestaffelt zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt werden.
Bis zum 17. Januar 2023 will der Bund über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für die Unterstützung der Krankenhäuser 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen und bis zum 16. Januar 2024 weitere 1,5 Milliarden Euro. Zwei Milliarden Euro sollen zudem stationäre Pflegeeinrichtungen erhalten.
Die direkten Kosten für den Bezug von Erdgas und Strom sollen von den Krankenhäusern in drei Tranchen an die Krankenhausplanungsbehörden der Bundesländer gemeldet werden: zunächst für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022, dann für das gesamte Jahr 2023 und schließlich für die Zeit von Januar bis April 2024. Die getrennte Betrachtungsweise der Zeiträume ist mit der Einführung der Gaspreisbremse ab Januar 2023, die auch für die Krankenhäuser gelten wird, zu erklären.
Für die Ermittlung der Höhe der Erstattungsbeträge werden die Kosten der Energieabschläge für den Monat März 2022 zum Vergleich herangezogen. Dieser war der letzte Monat, in dem sich die Ukrainekrise noch nicht auf die Höhe der Energiekosten ausgewirkt hatte, so die Begründung des Gesetzes.
Krankenhäuser müssen Energieberatung vorweisen
Der Haushaltsausschuss hat allerdings gestern noch geregelt, dass die Krankenhäuser für die komplette Auszahlung der Hilfszahlungen für das Jahr 2024 eine durchgeführte Energieberatung vorweisen müssen. Damit sollen sich die Kliniken trotz der Bundeshilfen für die Zukunft resilienter und autarker im Hinblick auf Energiefragen aufstellen.
Auch die niedergelassenen Ärzte sollen von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren. Arztpraxen fallen demnach unter die Definition „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ und sind deshalb von der geplanten Regelung mit erfasst.
Lauterbach erklärte heute im Bundestag, dass Deutschland mit diesem Gesetz stärker aus der Energiekrise herauskommen und unabhängiger sein werde. Das Gesetz gleiche die Mehrkosten für Gas und Energie für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu 100 Prozent aus. Kein einziges Krankenhaus und keine einzige Reha-Klinik müssten deshalb auf Grundlage der höheren Energiepreise aus dem Markt ausscheiden. „Das ist der Beginn einer Entökonomisierung“, betonte der Minister.
Ricarda Lang von den Grünen erklärte, dass die Regierung mit dem Gesetz dafür sorge, dass das erhalten bleibe was alle brauchen – Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. „Wir schützen die soziale Infrastruktur in diesem Land“, bekräftigte sie.
Gesetz erntete Kritik von Opposition
Mit diesem Gesetz werde aber auch der Sparanreiz aufrecht erhalten, betonte Lukas Köhler (FDP). „Wenn wir zu wenig Gas sparen, reden wir in ein paar Wochen über eine Gasmangellage. Das darf nicht passieren.“ Andreas Audretsch von den Grünen betonte, dass Deutschland sich mit der Deckelung des Strom- und Gaspreises nicht von einem Diktator Putin erpressen lasse. Gleichzeitig werde in Solidarität und Fairness in dieser Krise investiert.
Michael Kruse (FDP) gab zu, dass die Instrumente einer Strom- und Gaspreisbremse nur in aktueller Notlage eingesetzt werden dürfen und so schnell wie möglich wieder beendet werden sollten, um nicht zu stark in den Markt einzugreifen.
Jens Spahn (CDU) erklärte, dass die Unionsfraktion insbesondere die Ausweitung des Gasangebots und eine Senkung der Mehrwertsteuer auch bei Öl gefordert habe. Die AfD kritisierte das Gesetz als „reine Symptombekämpfung“, so der Abgeordnete Marc Bernhard.
Krankenhäuser bemängeln unzureichende Hilfen bei Inflation
Die beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kliniken von den gestiegenen Energiepreisen helfen zwar kurzfristig, das wirkliche Problem der Inflation lösen sie aber nicht, erklärte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).
Es sei zwar zu begrüßen, dass die Politik mit dem Härtefallfonds und der Preisbremse Mechanismen schaffe, die die gestiegenen Energiepreise für die Krankenhäuser zu einem großen Teil ausgleichen, soweit es sich um Gas, Strom und Fernwärme handelt. Die dafür im Härtefallfonds vorgesehenen 4,5 Milliarden Euro werden nach den Berechnungen der DKG voraussichtlich aber nur im Umfang von drei Milliarden Euro abgerufen werden, weil andere Energieträger und indirekte Kostensteigerungen infolge der gestiegenen Energiepreise damit nicht refinanziert werden dürfen.
„Wir haben auf diesen Umstand wiederholt hingewiesen und deshalb dringend empfohlen, eine andere Verteilung der 6 Milliarden-Euro-Hilfen vorzunehmen", bekräftigte der DKG-Vorstandsvorsitzende, Gerald Gaß. Völlig ungelöst bleibe das größte wirtschaftliche Problem der Krankenhäuser – die jenseits der Energiekosten liegende allgemeine Kostensteigerung von zehn Prozent. Sie werde durch die gesetzlich festgelegten Steigerungen der Fallpauschalen von nur rund zwei Prozent nicht refinanziert.
„Inflationsbedingt entstehen so nicht refinanzierte Kostensteigerungen von fünf Milliarden Euro im Jahr 2022. Den wirtschaftlichen Druck, der auf den Krankenhäusern lastet, und die daraus resultierenden Insolvenzrisiken kann die Bundesregierung mit den heutigen Beschlüssen deshalb nur partiell reduzieren“, so Gaß.
Diese Maßnahmen können also nur ein erster Schritt sein, um die wirklichen Nöte aufzufangen. „Wir vertrauen hier auf die Aussage des Gesundheitsministers, dass keine Klinik durch die Inflation in die Insolvenz getrieben wird“, betonte Gaß.
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