Niedergelassene profitieren von Gas- und Strompreisbremse

Berlin – Nicht nur die Krankenhäuser, sondern auch die niedergelassenen Ärzte sollen von der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse profitieren, die das Bundeskabinett heute im Umlaufverfahren beschlossen hat. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit.
Alle, die einen Gas- und Stromzähler hätten, seien mit erfasst, erklärte eine Sprecherin. Arztpraxen fallen demnach unter die Definition „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“.
Die geplanten Regelungen sind in zwei von Bundeskanzleramt, Bundesfinanzministerium und dem BMWK zusammen erarbeiteten Gesetzentwürfen gebündelt. Sie bilden das Herzstück des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von insgesamt 200 Milliarden Euro.
Die geplanten Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmepreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen dürfen. Das soll alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und kulturelle Einrichtungen schützen, schreibt das Ministerium. „Alle, die bereits sehr hohe Preise zahlen, werden entlastet. Die Preisbegrenzungen beziehen sich auf einen großen Teil ihres bisherigen Energieverbrauchs.“
Die Preisbremsen sollen von März 2023 an greifen. Rückwirkend soll das auch für die Kosten von Januar und Februar gelten. Damit wirkten die Preisbremsen im gesamten Jahr 2023 bis zum April 2024, hieß es.
Das Gesetz für die Gas- und Wärmepreisbremse sieht vor, dass für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gas- und Wärmeverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, für Wärme auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde.
Die Deckelung des Preises gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den Verbrauch, der dieses Kontingent übersteigt, muss weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Im März 2023 werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
Die befristete Gas- und Wärmepreisbremse soll ab Januar 2023 auch der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis pro Kilowattstunde Gas wird für Industriekunden auf sieben Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt dieser Preis bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Diese industrielle Gaspreisbremse gilt für rund 25.000 Unternehmen und etwa 1.900 Krankenhäuser.
Das Gesetz zur Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr) wird bei 40 Cent je Kilowattstunde brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Das gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Darüber hinaus hat das Kabinett Härtefallregelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen beschlossen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Genannt sind unter anderem Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung. Erhalten einzelne Unternehmen insgesamt hohe Förderbeträge, müssen beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden, hieß es vom Ministerium.
Einen gesonderten Härtefallfonds für stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nächste Woche auf den Weg bringen, hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestern bei den Haushaltsberatungen erklärt.
Darüber soll es acht Milliarden extra für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen geben. Die Mittel sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds Geld kommen. Lauterbach hatte wiederholt versichert, das kein Krankenhaus ein Problem bekommen solle, weil es die Gas- oder Stromkosten nicht bezahlen könne. Von dem Härtefallfonds profitieren die niedergelassenen Ärzte nicht.
Die Energiepreisbremsen sind notwendig geworden, weil sich in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine die europäischen Großhandelspreise für Erdgas innerhalb eines Jahres vervielfacht hatten. Das hat auch die Preise für Strom und Fernwärme in die Höhe getrieben.
Diese Abschöpfung erfolgt ab dem 1. Dezember - zunächst war hier eine rückwirkende Geltung ab September geplant gewesen. Die Laufzeit der Abschöpfung ist laut Ministerium bis 30. Juni 2023 befristet. Sie könne aber zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verlängert werden - höchstens aber bis April 2024. Ein weiterer Teil des Geldes kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes.
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