Ärzteschaft

Höchstgrenzen für Dienste von Ärzten an Unikliniken vereinbart

  • Sonntag, 8. März 2020
Universitätsklinik Mainz /dpa
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Berlin – Rund 20.000 Ärzte an 23 tarifgebundenen Universitätskliniken sollen ab dem 1. Oktober 2020 grund­sätzlich höchstens vier Bereitschaftsdienste im Kalendermo­nat leis­ten. Zusätzlich soll ein­mal im Quartal ein fünfter Dienst angeordnet werden können. Das sehen Eck­punk­te einer Tarifeinigung von Marburger Bund (MB) und Tarifge­meinschaft deutscher Länder (TdL) vor.

Wie auch im Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Kliniken sind dem MB zu­folge mehr Bereitschaftsdienste nur dann zu leisten, wenn eine Gefährdung der Pa­tien­ten­sicherheit droht. „Eine Ausnahme entwertet nicht die Regel“, sagte MB-Verhand­lungsführer Christian Twardy. Durch die neue Höchstgrenze hätten Ärzte erstmalig einen klaren Anspruch auf zahlenmäßige Begren­zung ihrer Dienste bezogen auf den jeweiligen Kalendermonat.

Eine vergleichbare Regelung gilt laut MB künftig für Wochenenddienste in der Zeit von Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Sie führt dazu, dass nur an zwei Wochenenden im Monat eine entsprechende Arbeitsleistung (Vollarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereit­schaft) angeord­net werden darf. Entsprechend der Regelung zur Begrenzung der Bereit­schaftsdienste könne darüber hinaus pro Quartal an einem weiteren Wochenende die Anordnung von Arbeitsleistung erfolgen, hieß es.

Einigkeit erzielten beide Seiten bei den Regelungen zur Dienstplangestaltung. Dienst­pläne müssen demnach spätestens sechs Wochen im Voraus aufgestellt sein. Abweichun­gen sind nur in Ausnahmefällen möglich und mit finanziellen Sanktionen belegt.

Bei der Arbeitszeiterfassung gilt künftig das vom MB verlangte Prinzip ‚Anwesenheit ist geleiste­te Arbeitszeit‘. Arbeitszeiten der Ärzte sind demnach vom 1. Juli 2020 an vollstän­dig durch elektro­ni­sche oder andere ebenso genaue Verfahren zu erfassen.

Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Die Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches Einsichtsrecht in die Ar­beitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.

Die Gehälter der Ärzte an Universitätskliniken erhöhen sich darüber hinaus in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten. Rückwirkend zum 1. Oktober 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Pro­zent, zum 1. Oktober 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Oktober 2021 erneut um 2,0 Prozent.

Wie schon in zurückliegenden Tarifrunden mit anderen Arbeitgeberverbänden, hat der Marburger Bund auch mit der TdL eine Regelung vereinbart, die eine Verdrängung des Ärzte-Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Tarifeinheitsgesetz ausschließt. Für den MB ist mit dieser Tarifsicherung eine Grundbedingung erfüllt, ohne die es keine Einigung hätte geben können.

„Natürlich hatten wir auch nach dieser Tarifrunde noch weitere Wünsche, aber wesentli­che Forderungen sind erfüllt“, sagte Andreas Botzlar, 2. MB-Vorsitzender. Die Einigung sei „keine leichte Geburt“ gewesen. Er sprach von einem respektablen Gesamtergebnis.

„Wir sind an die Grenze gegangen von dem, was wir noch für vertretbar halten“, sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU), der Verhandlungsführer der TdL. Er hält das Ergebnis aus Arbeitgebersicht für vertretbar: „Wir haben eine lange Laufzeit erreichen können mit 33 Monaten, wo wir jetzt keine Arbeitskämpfe haben werden, wo wir Sicherheit haben werden.“

Die Tarifverhandlungen liefen seit Anfang November. Der Kompromiss steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien des Marburger Bundes.

may/dpa

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