Höhere Vergütung für Meldung von Tumordaten an die Krebsregister

Berlin – Seit dem 1. Februar erhalten Ärzte eine höhere Vergütung für Meldungen an die klinischen Krebsregister. Auf eine entsprechende Neufassung der Krebsregistermeldevergütungsvereinbarung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Wie die KBV mitteilte, konnte dabei insbesondere bei Therapie- und abschlussdaten eine Verbesserung erreicht werden. Hier stieg die Vergütung von fünf auf neun Euro. Generell wurden aber die Honorare für alle Meldeanlässe angehoben.
Neben den Therapie- und abschlussdaten betrifft dies die Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung (neu: 19,50 Euro; bisher: 18 Euro), die Meldung von Verlaufsdaten (neu: neun Euro; bisher: acht Euro) sowie die Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes (neu: 4,50 Euro; bisher: vier Euro).
Zum Hintergrund: Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Krankenhäusern sind verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Tumorpatienten an die klinischen Krebsregister zu melden. Die Details sind in den jeweiligen Landeskrebsregistergesetzen geregelt.
Ziel der Krebsregister ist es, die Behandlung von Krebserkrankungen zu verbessern, indem möglichst lückenlos Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf in der ambulanten und stationären Versorgung erfasst und ausgewertet werden.
Die Höhe der Vergütung für die Krebsregistermeldungen war seit der erstmaligen Festlegung 2015 durch einen Schiedsspruch nicht mehr angepasst worden. Mit dem Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten von 2021 wurden die Vertragspartner verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Angemessenheit der Höhe der einzelnen Meldevergütungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
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