Ärzteschaft

Meldung ans Krebsregister soll für hessische Praxen vereinfacht werden

  • Montag, 11. September 2023
/Andrey Popov, stock.adobe.com
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Frankfurt am Main – Auch hessische Vertragsärzte, die Menschen mit Krebs behandeln, sind verpflichtet, Daten über die Erkrankung an das Hessische Krebsregister zu melden. Die Landesärztekammer Hessen und das Hes­si­sche Krebsregister setzten sich dafür ein, dass das Melden für die Praxen einfacher wird.

Helfen soll das Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors“, wie die Ärztekammer kürzlich mitteilte. Da­­rüber erhalten Softwarehersteller vom Land Hessen finanzielle Förderungen, damit sie neue Erfassungsfor­mulare und eine oBDS-Schnittstelle für die Krebsmeldung in ihrem Praxissystem bereitstellen.

Zwar stehe hessischen Praxen ein kostenfreies Meldeportal zur Verfügung, hieß es in einer Mitteilung der Ärzte­kammer. Doch die einzelne und mehrfache Erfassung vieler Behandlungsdaten sei aufwendig.

„Der Nutzen des Krebsregisters ist unbestritten“, sagte der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Edgar Pin­kowski. Angesichts der immer größer werdenden Bürokratie müsse man aber für Entlastung sorgen. „Deshalb ist es dringend erforderlich, die Möglichkeiten der Digitalisierung besser auszuschöpfen.“

Pinkowski betonte, es brauche einen zeitsparenden Weg, Krebs zu melden. Dafür das Praxissystem zu nutzen, das in Praxen täglich zum Einsatz komme, sei in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht sinnvoll.

„Unser Ziel ist es, dass die Krebsmeldung Teil der Praxisroutine wird“, sagte der ärztliche Leiter der Vertrauens­stelle des Hessischen Krebsregisters, Gunther Rexroth.

Denn wie die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Ver­einigung erfolge die Dateneingabe zentral im eigenen Praxissystem. „Wir bauen somit auf bewährte Prozesse im Praxisbetrieb auf, um die Akzeptanz für die quartals­weise Krebsmeldung weiter zu stärken“, erläuterte er.

Wesentliches Qualitätskriterium klinisch-epidemiologischer Krebsregister ist ein vollzähliger und vollständiger Datenbestand. Alle Krebsneuerkrankungen in Hessen müssen im Krebsregister mindestens zu 90 Prozent regis­triert, und alle dazugehörigen Behandlungsinformationen müssen vollständig abgebildet sein.

EB

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