Thüringer Landtag beschließt Krebsregistergesetz

Erfurt – Für die Erfassung von Krebserkrankungen gibt es in Thüringen eine neue rechtliche Grundlage. Der Landtag beschloss heute mehrheitlich ein novelliertes Krebsregistergesetz. Es löst ein Gesetz aus dem Jahr 2017 ab, dessen Regelungen teils überholt waren.
In Krebsregistern werden Daten zu bösartigen Tumorerkrankungen und zur Therapie gesammelt und ausgewertet. Dies soll dazu beitragen, die Erforschung und Behandlung von Krebs zu verbessern. Den Gesetzentwurf hatte die parlamentarische Gruppe der FDP eingebracht.
Die Zahlen der Krebserkrankungen und -sterbefälle in Thüringen waren über viele Jahre im gemeinsamen Krebsregister (GKR) der ostdeutschen Bundesländer erfasst worden. Der GKR-Staatsvertrag wurde allerdings im Frühjahr 2021 gekündigt, so dass es in Thüringen keine Rechtsgrundlage mehr für die Auswertung von Totenscheinen gegeben hatte. Unter anderem der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag kritisierte im Landtag, dass die Landesregierung nicht selbst einen Entwurf für ein Registergesetz vorgelegt hatte.
In Thüringen gibt es ein in Jena angesiedeltes Landeskrebsregister, außerdem fünf Registerstellen an den Tumorzentren in Jena, Nordhausen, Gera, Suhl und Erfurt. Wegen der Regelungslücke habe auch deren Finanzierung auf der Kippe gestanden, sagte Montag. Für die Finanzierung sei eine gesetzliche Grundlage nötig. Die Krankenkassen zahlen eine Pauschale je neu erfasstem Krebsfall und eine Meldevergütung.
Nach den aktuell verfügbaren Zahlen der Thüringischen Krebsgesellschaft sind 2021 rund 13.500 Menschen im Freistaat neu an Krebs erkrankt. Zahlen für 2022 werden in Kürze erwartet.
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