Ärzteschaft

Hofmeister mit Appell: „Hinhaltetaktik“ bei Entbudgetierung aufgeben

  • Freitag, 1. März 2024
Stephan Hofmeister, Stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung /Screenshot DÄ
Stephan Hofmeister, Stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung /Screenshot DÄ

Berlin – Von einer „Hinhaltetaktik“ bei der Entbudgetierung des hausärztlichen Versorgungsbereichs sprach heute Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), anlässlich der KBV-Vertreterversammlung.

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz I solle die Entbudgetierung zwar kommen, so Hofmeister, allerdings verknüpft mit einer weitergehenden Reform hausärztlicher Vergütungsmodalitäten. Zudem sei auch die Um­setzung der Gesundheitskioske angekündigt worden – für den KBV-Vize „mutmaßlich“ der Grund, warum der Referentenentwurf so lange auf sich warten lässt.

Dabei hätte man die hausärztliche Entbudgetierung längst an und für sich regeln können. „Aber so verschafft der Minister sich Zeit. Die Aussage von Herrn Lauterbach, man habe sich abgesprochen, das eine mit dem an­deren zu verbinden, ist Augenwischerei und nichts weiter als eine Hinhaltetaktik“, kritisierte Hofmeister das Vorgehen.

Die Reform der Akut- und Notfallversorgung sei ein weiteres Vorhaben, das in der „politischen Dauerschleife“ festhänge. Hofmeister warnte, eine Reform sei überfällig, auch, um die entsprechende Versorgung der Men­schen vor Ort überhaupt aufrechtzuerhalten.

Die neuesten Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gäben immerhin Anlass zur Hoffnung, dass den Belangen des KV-Systems und dem Kooperationserfordernis zwischen Krankenhäusern und vertrags­ärztlichen Strukturen stärker Rechnung getragen werde, als es bisher der Fall gewesen sei, sagte er.

Als „völlig illusorisch“ stelle sich hingegen eine konkrete regionale Planung von Strukturen dar, solange nicht klar sei, was eine Krankenhausreform faktisch an Standortveränderungen mit sich bringe.

Lösung zur Sozialversicherungspflicht benötigt

Ein zusätzlicher Stolperstein für die ambulante Versorgung ist aus Sicht von Hofmeister mit dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst hinzugekommen.

Das Urteil habe in einigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bereits zu weitreichenden Konsequenzen geführt, mit Auswirkungen sowohl auf die dienstverpflichteten Ärztinnen und Ärzte als auch die Bürgerinnen und Bürger und deren Versorgung, erläuterte er.

Man brauche unbedingt eine pragmatische und rechtssichere Lösung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Reform der Notfallversorgung, und habe sich in diesem Zusammenhang bereits mehrfach an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und an das BMG gewandt.

Hofmeister thematisierte auch die allgemeine politische Stimmung: Wenn man als KBV-Vorstand vor einem Praxenkollaps und dem Ausbluten der ambulanten Versorgung warne und gleichzeitig den Reformstau kriti­siere, dann sei das manchen zu harsch.

„Der eine oder die andere“ fürchte, dass man die Dinge übertrieben schlechtrede und damit einer Wahrneh­mung Vorschub leiste, die die Menschen in die Arme rechter Parteien treibe. „Wir lassen uns nicht instrumen­ta­lisieren. Aber wir werden und dürfen auch nicht davor zurückschrecken, Fehlentwicklungen, die wir wahr­nehmen, als solche zu benennen“, betonte der KBV-Vize.

Bundesregierung und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seien aufgerufen, „Ankündigungen und Ausflüchte“ zu stoppen und zu handeln, damit die Menschen sich weiterhin auf ihre ärztliche und psycho­therapeutische Versorgung verlassen könnten.

aha

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