Hohe Hürden für Verbot von Leiharbeit im Krankenhaus

Augsburg – Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält ein Verbot von Leiharbeit im Krankenhaus für schwierig. Ein Verbot wäre den Experten zufolge ein schwerer Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte freie Berufsausübung. Das berichtet die Augsburger Allgemeine unter Berufung auf ein unveröffentlichtes Gutachten des Dienstes.
Weiter hieß es: „Krankenschwestern, Pfleger und Ärzte können als Leiharbeiter teilweise bessere Bedingungen heraushandeln, zum Beispiel ein höheres Gehalt und die Befreiung von Nachtdiensten. Laut Krankenhausgesellschaft führt das zu Unmut in der Stammbelegschaft der Häuser.“
Die Schlechterstellung der Stammbelegschaft reiche aber als Grund für ein Verbot nicht aus, so der wissenschaftliche Dienst. Auch die höheren Kosten seien kein ausreichendes Argument. Vor einem Verbot müssten außerdem „mildere Mittel“ geprüft werden, etwa eine Quotenregelung, die den Einsatz von Fremdpersonal in ein angemessenes Verhältnis zum Stammpersonal setze.
Beauftragt wurde das Gutachten von der CSU-Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner. Sie sagte: „Die Politik hat gemeinsam mit den Arbeitgebern die Pflicht, die Arbeitsbedingungen für das Stammpersonal so zu verbessern, dass die Flucht in die Leiharbeit nicht mehr in diesem Maße stattfindet.“
Zeulner schlug deshalb vor, Überstunden in der Pflege steuerfrei zu stellen. „Denn Leistung muss sich in unserer Gesellschaft wieder mehr lohnen.“
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