Vermischtes

Hohes Alter schützt vor Mietkündigung

  • Mittwoch, 13. März 2019
/Zerbor, stockadobecom
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Berlin – Hohes Alter kann vor Mietkündigung schützen: Das Berliner Landgericht hat die Rechte von betagten Mietern gestärkt. Diese können laut Urteil von gestern allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Eine Wohnungseigentümerin wollte zwei Senioren wegen Eigenbedarfs kündigen – die beiden 87 und 84 Jahre alten Mieter widersprachen mit Verweis auf ihr Alter, ihren Gesundheits­zustand und ihre beschränkten finanziellen Mittel.

Das Gericht gab den beiden weitgehend recht: Den Beklagten stehe ein Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zu. Der Verlust der Wohnung stelle auch unabhängig von gesundheitlichen Folgen eine „Härte“ für Senioren dar.

Die Richter führten jedoch nicht aus, ab welchem Alter Mieter sich darauf berufen können. Bereits zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung 2015 seien die beiden Beklag­ten schließlich über 80 Jahre alt gewesen; ihr Alter sei „nach sämtlichen in Betracht zu ziehenden Beurteilungsmaßstäben hoch“.

Der Vermieter kann in einem solchen Fall demnach nur Recht bekommen, wenn er bei Fortsetzung des Mietverhältnisses „besonders gewichtige persönliche oder wirtschaft­liche Nachteile“ geltend machen kann. Im aktuellen Fall wollte die Klägerin die Wohnung aber demnach nicht einmal ganzjährig nutzen, es sei ihr um „bloßen Komfortzuwachs und die Vermeidung unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile“ gegangen.

afp

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