Homöopathie aus Weiterbildungsordnung in Thüringen gestrichen

Jena – Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen hat die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. Die Entscheidung sei nach einer ausführlichen Debatte, in der auch Gäste gehört worden sei, erfolgt, teilte die Kammer heute mit.
Ganz bewusst habe das Parlament der Thüringer Ärztinnen und Ärzte für eine weitgehende Übernahme der (Muster)-Weiterbildungsordnung votiert, um möglichst bundesweit einheitliche Bedingungen und Kriterien für die Weiterbildung zu ermöglichen.
„Dies ist auch deshalb so wichtig, weil damit die jungen Kolleginnen und Kollegen ohne gravierende Nachteile oder Probleme von einem Kammerbereich in den nächsten wechseln können“, sagte die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Ellen Lundershausen.
Die bisher erworbene Zusatzweiterbildung Homöopathie behält ihre Gültigkeit, für eine einmal begonnene Weiterbildung gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.
Der 126. Deutsche Ärztetag hatte im Mai 2022 entschieden, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) zu streichen. Den entsprechenden Antrag beschloss das Ärzteparlament mit großer Mehrheit.
Bereits im September 2020 strich die Ärztekammer Bremen als erste Kammer die Homöopathie aus ihrer Weiterbildungsordnung – mittlerweile folgte die Mehrheit der Landesärztekammern.
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