Ärzteschaft

Homöopathie: Prüfung zur Streichung der Zusatzbezeichnung geplant

  • Donnerstag, 11. Januar 2024
/Wolfilser, stock.adobe.com
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Stuttgart – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg (ÄBW) will ab dem 8. Februar eine sogenannte Ver­hältnismäßigkeitsprüfung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie beginnen.

Hintergrund ist, dass die Vertreterversammlung der Ärztekammer im Juli 2022 mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt hatte, in Baden-Württemberg die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu streichen.

Die Ärztekammer ist laut geltendem Recht dazu verpflichtet, bei der Einführung, Änderung oder Abschaffung von Vorschriften, die die Berufsausübung betreffen, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.

Für Maßnahmen, die in Grundrechte der Kammermitglieder eingreifen, ist darzulegen, dass sie einen legiti­men öffentlichen Zweck verfolgen und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind.

Die Kammer informiert darüber, dass mittlerweile 13 von 17 Landesärztekammern die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen haben. In den Bundesländern Baden-Württem­berg, Sachsen, Rheinland-Pfalz sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe ist die Zusatzweiterbildung Homöo­pathie noch Bestandteil der ärztlichen Weiterbildungsordnung.

Der 126. Deutsche Ärztetag hatte bereits 2022 beschlossen, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung der Ärzte zu streichen.

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist ein Beteiligungsverfahren. Nach ihrem Abschluss wird die Kammer eine öffentliche Anhörung zum Thema durchführen. Die endgültige Entscheidung über die Zusatzweiterbildung trifft die Vertreterversammlung der Landesärztekammer voraussichtlich in diesem Sommer.

hil

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