Honorare: KBV wirft Kassen rechtswidriges Verhalten vor

Berlin – Als rechtswidrig hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, das Vorgehen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen bei den anstehenden Verhandlungen über die Honorare der Vertragsärzte und –psychotherapeuten im Bewertungsausschuss bezeichnet.
Die Kassen hatten im Vorfeld der Verhandlungen, die am Mittwoch in Berlin beginnen, Honorarforderungen der KBV von rund 3,5 Milliarden Euro für 2013 zurückgewiesen. Stattdessen plädierten sie für eine Absenkung des Honorars um 2,2 Milliarden Euro. Denn Kostensteigerungen der Praxen würden durch eine bessere Auslastung kompensiert, lautete die Argumentation. Dabei stützten sich die Kassen auf ein Gutachten des Wirtschaftsforschungsinstituts Prognos.
KBV-Vorstand Köhler kritisierte jetzt in einem Brief an die KV-Vorstände, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, nicht nur die methodisch mangelhafte Qualität des Prognos-Gutachtens. Er hält es für „klar gesetzeswidrig“. Denn das Gutachten verknüpfe die Preis- und die Mengenkomponente der Gesamtvergütung, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht vorgesehen habe.
Die Preiskomponente der Vergütung bildet der Orientierungswert, der die Basis ist für die Vereinbarung eines festen Punktwerts in den KVen. Bei dessen Anpassung müssen unter anderem Investitions- und Betriebskosten, aber auch Wirtschaftlichkeitsreserven berücksichtigt werden.
Der Behandlungsbedarf in Punkten – die Mengenkomponente – wird dagegen auf der Grundlage der ermittelten Veränderungen der Risikostruktur der Versicherten in regionalen Gesamtverträgen definiert. Mit beiden Vergütungskomponenten, so Köhler in seinem Brief, sollte das Morbiditätsrisiko bei der Honorarreform von 2008 wieder zurück auf die Krankenkassen verlagert werden.
Dieses gesetzliche Ziel werde jedoch unterlaufen, wenn bereits vereinbarte durch die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter hervorgerufene Mengensteigerungen nachträglich bei der Ermittlung der Preiskomponente gegengerechnet würden.
Köhler warf den Krankenkassen vor, ihnen gehe es offenbar nicht um konstruktive Honorarverhandlungen, sondern darum, einen für sie günstigen Schiedsspruch zu erzielen. Denn wenn sich beide Seiten im Bewertungsausschuss nicht einigen können, ist der unparteiische Vorsitzende im erweiterten Bewertungsausschuss, Jürgen Wasem, das Zünglein an der Waage. Sollte Wasem der Argumentation der Prognos-Gutachter folgen, behält sich Köhler rechtliche Schritte gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vor.
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