Ärzteschaft

Honorarumsätze der niedergelassenen Ärzte leicht gestiegen

  • Freitag, 18. Dezember 2015
Uploaded: 14.05.2014 18:15:56 by mis
dpa

Berlin – Die Honorarumsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind leicht gestiegen. Sie erhöhten sich im ersten Quartal 2014 im Vergleich zum Vorjahres­quartal um 2.018 Euro auf 54.081 Euro – über alle Fachgruppen gemittelt. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg um 2,33 Euro auf 62,07 Euro. Dies entspricht jeweils einem Zuwachs von 3,9 Prozent. Das geht aus dem neuen Honorarbericht der Kassenärzt­lichen Bundesvereinigung (KBV) hervor, der das erste Quartal 2014 beleuchtet.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen kritisierte, durch die steigenden Betriebskosten sei das Einkommen vieler Ärzte trotz Umsatzsteigerung gesunken. Er wies darauf hin, dass die rund 165.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach wie vor für etwa jede zehnte Leistung keine Vergütung erhielten.  

Die KBV betont zudem, dass der Umsatz nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen sei. Dieses betrage durchschnittlich nur 23,5 Prozent des Honorarumsatzes.

Dem Bericht zufolge stiegen die Honorarumsätze im fachärztlichen Versorgungsbereich im Durchschnitt je Arzt um 5,0 Prozent und je Behandlungsfall um 1,7 Prozent. Die Hausärzte verbuchten im Vergleich zum Vorjahresquartal ein Plus von 2,2 Prozent je Arzt. Die Vergütung je Behandlungsfall erhöhte sich um 7,2 Prozent. Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten verzeichneten ein Plus von 6,3 Prozent beziehungsweise 4,4 Prozent je Behandlungsfall.

Auch auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dokumentiert der Bericht ein Plus: So wuchs sie Gesamtvergütung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,7 Prozent – das sind insgesamt 387,7 Millionen Euro. Ein Grund ist, dass die extrabudgetäre Gesamtvergütung eine Steigerungsrate von 11,3 Prozent aufweist. Damit hat der Anteil der extrabudgetären Gelder an der Gesamtvergütung zuge­nommen. Er stieg im Bundesdurchschnitt von 30,8 auf 32,7 Prozent.

Neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, für welche die gesetzlichen Kranken­kassen zusätzliches Geld außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bereitgestellt haben, machten laut dem Bericht Ende 2013 insgesamt einen Anteil von 0,16 Prozent am Leistungsbedarf der Versicherten aus.

„Trotz des relativ geringen Anteils tragen neue Untersuchungs- und Behandlungs­verfahren erheblich zur Verbesserung der Patientenversorgung bei“, betonte Gassen. Dass neue Leistungen extrabudgetär und damit zu festen Preisen vergütet würden sei zudem „ein Schritt in die richtige Richtung“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende.

hil

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