Honorarverhandlungen: Erste Hürde genommen
Berlin – Die Vorbereitungen für die Ende August beginnenden Honorarverhandlungen für das Jahr 2018 haben begonnen. Nach kontroversen Diskussionen einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am Dienstag auf Eckpunkte für ein Verfahren zur Berechnung des Behandlungsbedarfs. Damit ist eine erste Hürde genommen. Der erste Verhandlungstag sei zwischen Krankenkassen und Vertretern der KBV „sachlich“ verlaufen, hieß es.
Konkret geht es um das Klassifikationsmodell, mit dem das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) jedes Jahr die diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten für alle 17 KV-Bereiche ermittelt. Die Höhe der Raten entscheidet mit darüber, wieviel mehr an Geld die gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr für die ambulante Versorgung der Krankenversicherten bereitstellen.
In einem Eckpunktebeschluss verständigten sich die Verhandlungspartner auf zwei Einflussfaktoren, die die Veränderungsraten für das Jahr 2018 betreffen. Dabei geht es zum einen um die außergewöhnliche Zunahme von Krankheiten in Bremen und im Saarland, die in den Jahren 2014 und 2015 beobachtet wurde.
Die KBV konnte demnach erreichen, dass diese Prävalenzveränderungen nicht zu einer willkürlichen Absenkung der diagnosebezogenen Veränderungsraten führen. Über den Umgang mit diesen Veränderungen, so die Empfehlung des Bewertungsausschusses, sollen die Vertragspartner auf Landesebene entscheiden.
Ein Kompromiss wurde bezüglich der immer besser gewordenen Datenqualität erzielt, die sich auf die Berechnungsergebnisse der Veränderungsraten auswirkt. Beide Seiten einigten sich auf einen Korrekturfaktor, der diesen Effekt kompensiert. Demnach dürfen die diagnosebezogene Raten um höchstens 0,18 Prozentpunkte gekürzt werden.
Nach der Einigung kann das InBA die Berechnung der diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten nun vorbereiten, sodass der Bewertungsausschuss diese noch rechtzeitig beschließen kann. Sie sind laut KBV bei den anschließenden Honorarverhandlungen auf Landesebene zu berücksichtigen, wenn es um die Höhe der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung geht.
Über die Honorare für 2018 wollen KBV und GKV-Spitzenverband Ende August und Mitte September weiterverhandeln. Die Krankenkassen hatten vor den Gesprächen trotz eines guten Finanzpolsters einen Sparkurs ausgegeben. Die KBV mahnte an, die Versorgung müsse mit mehr Mitteln verbessert werden. Man wolle den Kassen gerne helfen, Negativzinsen zu vermeiden, hieß es.
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