Honorarverhandlungen zwischen KV und Kassen in Berlin gescheitert

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen nach einer gemeinsamen Sitzung am 10. Juli für gescheitert erklärt. Die KV hat daher jetzt das Landesschiedsamt angerufen. Es soll bei der Ausarbeitung des Honorarvertrages für das Jahr 2017 vermitteln. Einen solchen Vertrag handeln die KVen in jedem Jahr mit den Krankenkassenverbänden aus.
Streitpunkt bei den Verhandlungen war offenbar ein Ansatz des neugewählten KV-Vorstandes in Berlin. Er vertritt die Ansicht, dass die höheren Kosten der Berliner Arztpraxen durch regionale Punktwertzuschläge ausgeglichen werden müssen. Einen vergleichbaren Anspruch hat das Bundessozialgericht (BSG) am 10. Mai 2017 für die Hamburger Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten bereits bestätigt. Die Krankenkassen lehnen einen solchen regionalen Punktwertzuschlag für Berlin offenbar jedoch ab. Ihr Angebot sieht neben den bundesweit vereinbarten Steigerungsraten lediglich einen festen Einmalbetrag für die höheren Kosten der Stadtpraxen vor.
Das BSG hatte im Mai dieses Jahres entschieden, dass die Honorarverträge vom Orientierungswert, der bundesweit die Preise für ärztliche Leistungen festlegt und der derzeit bei 10,53 Cent liegt, regional abweichen dürfen. Krankenkassen können sich laut dem Urteil in den Verhandlungen nicht auf die Beitragssatzstabilität berufen (Az.: B 6 KA 14/16 R und Az.: B 6 KA 5/16 R).
Der Orientierungswert berücksichtigt die Investitions- und Betriebskosten einer Praxis. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verhandeln in jedem Jahr über die Weiterentwicklung des Wertes. Dennoch gibt es laut dem Versorgungsstrukturgesetz grundsätzlich die Möglichkeit, einen Zuschlag als Ausgleich für eine überdurchschnittlich hohe Kostenstruktur zu vereinbaren. Die Richter entschieden aber, dass die Zu- und Abschläge nicht fortzuschreiben sind, sondern jedes Jahr neu auf Grundlage des Orientierungswertes verhandelt werden müssten.
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