Ärzteschaft

Honorarver­handlungen: KBV und Kassen liegen noch weit auseinander

  • Donnerstag, 31. August 2017
/Zerbor, stock.adobe.com
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Berlin – In Berlin haben heute die Honorarverhandlungen für die niedergelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten begonnen. Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vertagten sich ohne Ergebnis, wie die KBV auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes mitteilte. Die Verhandlungen sollen Mitte September fortgesetzt werden.

„Unsere Positionen zur Entwicklung der Gesamtvergütung liegen noch zu weit ausein­ander“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen im Anschluss an die mehr­stündige Sitzung. Die Krankenkassen könnten jetzt zeigen, dass sie am Erhalt und am Ausbau der wohnortnahen ärztlichen Versorgung interessiert seien, betonte er. Mit Verweis auf die weiter gestiegenen Finanzüberschüsse der Krankenkassen sagt Gassen: „Die notwendigen Gelder sind da.“

Orientierungs­wert und Morbiditätsanpassung

Bei den bundesweiten Honorarverhandlungen geht es vor allem um den Orientierungs­wert und damit um die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Dabei sind die für Arztpraxen relevanten Investitions- und Praxiskosten zu berück­sichti­gen. Darüber hinaus sollen die Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie die allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen in die Berechnungen einbe­zogen werden.

Außerdem beraten die Verhandlungspartner darüber, wieviel Geld die Kranken­kassen im nächsten Jahr für den steigenden Behandlungsbedarf zusätzlich bereitstellen müssen. Eine Vorgabe des Gesetzgebers ist, dass die Krankenkassen das volle Morbiditätsrisiko ihrer Versicherten tragen müssen. Nimmt die Zahl der Erkrankungen und damit der Behandlungsbedarf in der Bevölkerung zu, müssen die Kassen also entsprechend mehr Geld bereitstellen.

Klassifikationsmodell steht

Beim Behandlungsbedarf sind die Verhandlungspartner einen Schritt vorangekommen. Das Klassifikationsmodell, mit dem die regionalen diagnose- und demografie­bezoge­nen Veränderungsraten für das Jahr 2018 ermittelt werden, wurde heute beschlossen. Das Institut des Bewertungsausschusses kann nun mit der Berechnung der Verände­rungsraten beginnen. Der Bewertungsausschuss will diese am 19. September beschlie­ßen. Dann soll auch über alle anderen Punkte der Honorarverhandlungen entschieden werden.

Die Beschlüsse auf Bundesebene bilden die Grundlage für weitere Verhandlungen auf Landesebene. Dort beginnen im Herbst die Verhandlungen zwischen den Kassenärzt­lichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Dabei wird es darum gehen, wie viel Geld die Krankenkassen für die ambulante Versorgung der Menschen in der jeweiligen Region im nächsten Jahr bereitstellen. Basis bilden die auf Bundesebene vereinbarte  morbiditätsbedingte Veränderungsrate und die vereinbarte Anpassung des Orientie­rungswerts.

may/EB

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