Hüppe: Strenges Gesetz gegen Sterbehilfe
Berlin – In der Debatte um Beihilfe zur Selbsttötung hat sich der ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), für ein strenges gesetzliches Verbot ausgesprochen. Das solle erstmals auch die ärztliche Beihilfe explizit unter Strafe stellen, zitierte die tageszeitung vom Freitag den Bundestagsabgeordneten. Bislang war Ärzten die Beihilfe zum Suizid lediglich nach dem Standesrecht verboten, nicht aber nach dem Strafgesetzbuch.
Der CDU-Politiker forderte zudem, neben der gewerbsmäßigen und der organisierten Beihilfe ebenfalls „die Förderung des Suizids aus selbstsüchtigen Motiven“ zu bestrafen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Person den Todeswunsch eines Angehörigen unterstützt, um schneller an dessen Erbe zu kommen.
Auch die „Werbung zur Förderung von Selbsttötungen“, etwa in Anzeigen, soll aus Hüppes Sicht verboten werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf Hüppes, aus dem die taz zitiert, sieht bei Verstoß „Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren“ vor.
Hüppe hatte den Entwurf nach eigenen Angaben bereits vor einem guten Jahr formuliert, ohne ihn jedoch zu veröffentlichen oder ins Parlament einzubringen. Gedacht war er als Alternative zu dem Gesetzentwurf der damaligen FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ob er ihn demnächst zur Abstimmung stelle, will Hüppe abhängig machen von dem weiteren Diskussionsverlauf in den kommenden Wochen.
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