Politik

Ethikrat-Vorsitzende für ärztliche Suizid-Hilfe in Extremfällen

  • Dienstag, 1. April 2014

München – Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, plädiert dafür, in extremen Ausnahmefällen ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zuzulassen und straffrei zu stellen. „Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz aller Bemü­hungen beständig bleibt und die aufgrund von schwerem, nicht abwendbarem Leid ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollte der Arzt seinem Gewissen folgen dürfen“, sagte die Medizinerin dem Magazin Focus.

„Wenn der Arzt auf der Grundlage einer langdauernden und guten Kenntnis des Patienten zu dem Schluss kommt, dass er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, ihm ein Mittel für den Suizid zu Verfügung zu stellen, dann sollte dies als existenzieller Ausnahmefall akzeptiert werden“, so Woopen. Der Gesetzgeber solle sich darauf beschränken, nur bei „Leichtfertigkeit und Missbrauch einzugreifen“.

Die Ethikrat-Vorsitzende nannte es aber auch „ein Gebot der Moral und eine gesellschaftliche Pflicht, dass wir einen Todeswunsch nicht so schnell wie möglich erfüllen“. Vielmehr solle der oft noch vorhandene Lebenswille angesprochen und der Mensch durch die moderne Schmerzmedizin achtsam begleitet werden. Entschieden wandte sich Woopen gegen Vereine, die Suizid „wie eine normale Dienstleistung anbieten“.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, wandte sich vor kurzem gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt ausdrücklich gegen Tötung auf Verlangen. Es sei nicht würdig, „sein Leben weggespritzt zu bekommen“. Würdig sei es vielmehr, sein Leben zu Ende zu leben, denn das Sterben sei Teil des Lebens.

Der Bundestag will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Suizidbeihilfe beschließen. Teile von Union und SPD haben sich für eine Regelung ausgesprochen, bei der nicht nur die auf Gewinn ausgerichtete Beihilfe zum Suizid, sondern jegliche organisierte Form der Beihilfe zur Selbsttötung verboten wird.

kna/EB

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