Humangenetik: Anpassungen für spezialfachärztliche Versorgung umgesetzt

Berlin – In der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) werden die humangenetischen Leistungen rückwirkend zum 1. Oktober an den neu strukturierten Abschnitt 11.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) angepasst. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Demnach sind die Änderungen für Humangenetiker relevant und betreffen fast alle Erkrankungen, die in der ASV behandelt werden. Eine Neuerung gibt es der KBV zufolge zum Beispiel für die Mutationssuche zur Diagnostik seltener Erkrankungen mittels Sequenzierung.
Für sie gebe es in Abhängigkeit von der untersuchten Sequenzlänge jetzt vier Gebührenordnungspositionen, schreibt die KBV. Zudem sei eine Zuschlagssystematik für die pathogenetischen Gebührenordnungsposition eingeführt worden – jeweils für spezifische Erkrankungsgruppen.
Die inhaltliche Überprüfung der Zuordnung im Detail fällt in die Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Bis zu einer Entscheidung des GBA obliege es den ASV-Teams, die humangenetischen Untersuchungen gemäß der Indikationsstellung der jeweiligen Erkrankung (ASV-Anlage) zuzuordnen, hieß es.
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