Politik

Hunderttausende haben Coronapflegebonus erhalten

  • Dienstag, 1. November 2022
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Berlin – Im vergangenen Jahr haben rund 850.000 Beschäftigte in Krankenhäusern einen Coronapflegebonus erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Union im Bundestag hervor. Der Bund verweist dabei auf eine Abfrage des GKV-Spitzenverbands.

Der Antwort zufolge wurden im vergangenen Jahr 450 Millionen aus Bundesmitteln an 973 Krankenhäuser für Prämienzahlungen aus­gegeben. Ein Jahr zuvor (2020) waren es 433 Krankenhäuser und 100 Millionen Euro. Für das lau­fen­den Jahr 2022 seien weitere 500 Millionen Euro aus Bundesmitteln für 837 Krankenhäuser bereitge­stellt worden, teilte das Bundesministerium für Gesundheit weiter mit.

Für die Prämienzahlungen im Krankenhausbereich war eine Antragstellung durch die Krankenhäuser nicht er­for­derlich. Die anspruchsberechtigten Krankenhäuser wurden durch das Institut für das Entgeltsystem im Kranken­haus (InEK) ermittelt.

Wie viele Beschäftigte der Langzeitpflege die Prämienzahlung erhalten haben, ist nicht bekannt. Für den Bereich Langzeitpflege seien nach Angaben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen 60.685 Anträge von Einrich­tungen und Arbeitgebern zu zwei Antragszeiträumen im Jahr 2020 gestellt worden. Ausgegeben worden seien Coronaprämien in HÖhe von insgesamt 887 Millionen Euro.

Die Zahl der der Anträge lasse aber „nur bedingt Rückschlüsse auf die Zahl der damit erfassten Einrichtungen zu“, so das Ministerium. Es sei denkba, dass einzelne Einrichtungen mehrfache Mitteilungen oder mehrere Einrichtungen eines Trägers ihre Mitteilung gemeinsam abgegeben hätten.

Das Ministerium wies auch darauf hin, dass es der gesetzlichen Regelung zuwider laufe, wenn Beschäftigte im Gesundheitswesen keine Coronaprämie erhalten haben sollten. In welchem Umfang dies geschehen sei, sei der Bundesregierung nicht bekannt.

Der Anspruch der Beschäftigten müsse von den Arbeitgebern bis spätestens zum 31. Dezember 2022 erfüllt werden, schreibt die Regierung weiter. Nach diesem Zeitpunkt könne die Auszahlung von jedem Beschäf­tigten völlig unabhängig von der Frage verlangt werden, ob der Arbeitgeber den Pflegekassen die Bonusbeträge (rechtzeitig) gemeldet oder die Vorauszahlung erhalten hat.

may/EB

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