Vermischtes

Impfpflicht bei Berliner Feuerwehr ab Mitte März

  • Dienstag, 28. Dezember 2021
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Berlin – Bei der Berliner Feuerwehr gilt ab 15. März eine Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Darauf hat Landesbranddirektor Karsten Homrighausen alle Beschäftigten in einem Schreiben hingewie­sen, wie ein Sprecher kürzlich sagte. Zuvor hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) berichtet.

Demnach geht die Vorgabe auf das jüngst geänderte Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene zurück, das auch eine Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen Bereich und in der Pflege vorsieht. Bei der Berliner Berufsfeuerwehr betrifft sie etwa 4.500 Mitarbeiter – hinzu kommen rund 1.300 aktive Ange­hörige der freiwilligen Feuerwehr.

Ziel der Behördenleitung sei gewesen, frühzeitig auf die gesetzliche Regelung hinzuweisen, damit die Beschäftigten aktuelle Impfangebote nutzen, sagte der Feuerwehrsprecher. Wer bis 15. März keinen Nach­weis über einen vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze vorweisen kann, wird an das Gesundheitsamt gemeldet.

Folge könnten dann womöglich arbeitsrechtliche Konsequenzen sein. Eine Ausnahme gibt es für Gene­sene und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

dpa

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