Krankenhäuser sehen Probleme bei einrichtungsbezogener Impfpflicht

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gewerkschaft Verdi sehen eine große Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung der Coronaimpfpflicht in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen.
„Wir müssen ab 15. März den Gesundheitsämtern melden, von wem wir keinen Nachweis über eine Impfung bekommen haben“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß den Zeitungen der Funke Mediengruppe heute.
Dann müsste das Gesundheitsamt nach seinen Worten auf diese Menschen zugehen, ihnen eine Frist setzen, bis zu der sie den Nachweis erbringen müssten und die Krankenhäuser dann über den aktuellen Stand informieren.
„Unklar ist aber, was das für uns bedeutet, wenn die Mitarbeiter ab 15. März keinen Impfnachweis vorlegen“, sagt Gaß. „Stellen wir die Mitarbeiter dann frei? Und ist das arbeitsrechtlich eindeutig geklärt?“ Nach Einschätzung der DKG-Juristen sei es das nicht.
Die Gesundheitsexpertin im Verdi-Bundesvorstand, Sylvia Bühler, sagte den Zeitungen: „Aus unserer Sicht darf wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht niemandem gekündigt werden.“ Niemand dürfe dem Gesundheitswesen ganz verloren gehen, man brauche alle Arbeitskräfte. „Daher: Kündigungen dürfen nicht ausgesprochen werden. Das ist unsere politische und juristische Auffassung.“
Die sogenannte einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
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