Impfungen in Apotheken: BÄK und KBV mahnen klare Kommunikation von Qualifikation an

Berlin – Anpassungen bei der öffentlichen Kommunikation von Qualifikationsanforderungen für die Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken fordern Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
In einem gemeinsamen Schreiben von BÄK und KBV an die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wird darauf hingewiesen, dass pauschale Darstellungen, wonach ein Curriculum der Bundesapothekerkammer sicherstellt, dass Impfungen in Apotheken fachgerecht und sicher durchgeführt werden, sachlich nicht haltbar sind. Bei den Patientinnen und Patienten drohe zudem ein „unzutreffender Eindruck über den gegenwärtigen Stand der Qualifikationsanforderungen“ für die erweiterten Impfmöglichkeiten in Apotheken zu entstehen.
Zum Hintergrund: Mit dem im Sommer beschlossenen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurden die Kompetenzen der Apotheken stark erweitert. Apothekerinnen und Apotheker dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem alle Impfstoffe außer Lebendimpfstoffen verimpfen.
Zu diesen gesetzlich geregelten Voraussetzungen zählt auch eine ärztliche Schulung. Wie BÄK und KBV betonen, ist ausdrücklich vorgegeben, dass das entsprechende Mustercurriculum in Zusammenarbeit mit der BÄK entwickeln wird.
„Diese gesetzlich vorgesehene Zusammenarbeit ist keine sprachliche Nebensächlichkeit. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die Qualifikation zur Durchführung medizinischer Maßnahmen, einschließlich der Anamnese, der Bewertung von Kontraindikationen und der Beherrschung möglicher Impfkomplikationen, einer ärztlichen Mitwirkung bedarf“, heißt es in dem Schreiben.
Ein solches gesetzlich vorgesehenes gemeinsames Curriculum sei bislang aber nicht konsentiert und beschlossen. Deshalb könne und dürfe gegenüber Patienten nicht der Eindruck vermittelt werden, es bestehe bereits ein festgelegter Qualifikationsstandard – KBV und BÄK fordern die ABDA zu Korrekturen der diesbezüglichen Außendarstellung auf. Bei der Fortführung der derzeitigen Darstellung behalte man sich die Prüfung rechtlicher Schritte vor.
Die KBV hat kürzlich eine Informationskampagne zur Bedeutung von Schutzimpfungen gestartet. Unter dem Motto „Impfen beim Profi“ macht sie seit Anfang Oktober unter anderem mit Plakaten im öffentlichen Raum sowie Beiträgen in sozialen Medien auf das Impfen aufmerksam. Erklärtes Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu motivieren, sich gegen Influenza und andere Infektionskrankheiten impfen zu lassen.
Im Fokus der mehrwöchigen Informationskampagne von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen steht die jährliche Grippeschutzimpfung. Daneben wird aber auch dahingehend informiert, welche Impfungen eventuell noch fehlen – zum Beispiel bei über 60-Jährigen gegen Pneumokokken und Herpes Zoster.
„Die Praxen klären auf, sie beraten, sie impfen mit medizinischer Sicherheit und Kompetenz. Wer sich impfen lässt, muss darauf vertrauen können, dass Fragen beantwortet, Kontraindikationen ausgeschlossen und seltene Komplikationen begleitet werden“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner. Genau dafür stünden die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Deutschland.
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