Politik

Gesundheitsausschuss billigt Apothekenreform

  • Mittwoch, 20. Mai 2026
Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages (Archivbild). /Kurz
Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages (Archivbild). /Kurz

Berlin – Im Bundestag hat der Gesundheitsausschuss den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) gebilligt. Das teilte heute der Meldungsdienst des Bundestags mit.

Demnach haben die Koalitionsfraktionen von Union und SPD für den in den parlamentarischen Beratungen noch an einigen Stellen veränderten Gesetzentwurf gestimmt. Grüne und AfD votierten dagegen, die Linke enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Freitag im Plenum des Parlaments verabschiedet werden.

Der Ausschuss billigte 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Unter anderem will die Politik den Apothekern nun erweiterte Delegationsmöglichkeiten beim Impfen einräumen. Zudem sollen exklusive Rabattverträge für Biosimilars bis Mitte 2028 verboten werden.

Andere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll.

In der Beratung äußerten Vertreter der Opposition die Befürchtung, dass der Gesetzentwurf zu neuen Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führen könnte, während für die GKV gerade ein umfangreiches Sparpaket vorbereitet werde.

Die Koalition machte deutlich, dass die geplante Anhebung des Apothekenhonorars nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist, sondern über eine Verordnung geregelt werden soll. Demnach ist die Anhebung des sogenannten Packungsfixums von aktuell 8,35 Euro über die Arzneimittelpreisverordnung in zwei Schritten vorgesehen: zum 1. Juli 2026 auf neun Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro.

Ferner ist eine strengere Regulierung des Apothekenversandhandels über die Apothekenbetriebsordnung geplant. Dabei geht es unter anderem um den sicheren Transport temperaturempfindlicher Medikamente.

Kritik kam erneut von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Gemeinsam haben unisono Ärzteverbände, KVen und KBV davor gewarnt, Apothekern originär ärztliche Aufgaben zu übertragen, obwohl sie dafür nicht qualifiziert sind“, sagten die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Ärztliche Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie seien keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürften.

Sie beklagten, die Hinweise aus der Ärzteschaft seien von der Politik nicht nur ignoriert worden, sondern diese habe den die Patientensicherheit gefährdenden Kurs noch einmal beschleunigt. Gleichzeitig beschere sie den Praxen noch mehr Arbeit.

„Beispielsweise sollen noch zu definierende Testungen auf Erreger in Apotheken zukünftig als ‚apothekenüblich‘ aufgeführt werden“, bemängeln die KBV-Vorstände. Es drohe dadurch eine Leistungsausweitung durch nicht evidenzbasiertes, anlassloses Testen. Positive Befunde müssten vom Arzt durch weitere Testungen abgeklärt werden.

Kritisch sieht die KBV auch Blutentnahmen in Apotheken – unter Beaufsichtigung sogar von Pharmaziepraktikanten. Das Ganze sei „das genaue Gegenteil von evidenzbasierter Medizin, wirtschaftlichem Handeln und der Vermeidung von Doppelstrukturen. Schlimmer geht's immer, scheint das aktuelle Motto der Politik zu lauten“, so die KBV.

may/EB

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