Ärzteschaft

Implantateregister nimmt Betrieb auf

  • Freitag, 28. Juni 2024
/megaflopp, stock.adobe.com
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Berlin – Für das neue Implantateregister Deutschland (IRD) ist der Startschuss gefallen. Demnach sind Vertrags­ärzte gesetzlich verpflichtet, ab 1. Juli operative Eingriffe bei Brustimplantaten an das IRD zu melden. Dafür er­halten sie einen Zuschlag und eine Kostenpauschale, die neu in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen wurden.

So können Vertragsärzte ab Juli für ihre Meldung die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01965 berechnen. Sie ist mit 78 Punkten (9,31 Euro) bewertet. Vergütet wird damit die Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten bezüglich einer implantatbezoge­nen Maßnahme an die Register- und Vertrauensstelle sowie die Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten.

Außerdem hat der Bewertungsausschuss die Kostenpauschale 40162 in den EBM aufgenommen. Sie beträgt 6,24 Euro. Damit wird die Meldegebühr vergütet.

Ziel des IRD ist es, ein verbindliches bundesweites Register aufzubauen, das systematische Langzeitbeobachtun­gen als Teil der Qualitätssicherung bei der Versorgung von Implantaten ermöglicht. Dazu müssen Ärzte implan­tatbezogene Maßnahmen, zum Beispiel Implantationen oder Explantationen, melden.

Laut Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betrifft das zum Start des IRD zunächst nur operative Eingriffe bei Brustimplantaten. Ab dem 1. Januar 2025 kommen dann Meldungen zur Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie von Aortenklappen hinzu.

Voraussetzung für die Datenübertragung ans IRD ist eine Vorabregistrierung über eine Webanwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur, über die dann auch die Meldungen erfolgen. Perspektivisch soll laut KBV das Meldeverfahren in die Praxissoftware integriert und damit automatisiert werden.

hil/sb

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