Politik

Implantateregister: Sanktionen sollen ausgesetzt und abgemildert werden

  • Dienstag, 2. Juli 2024
/megaflopp, stock.adobe.com
/megaflopp, stock.adobe.com

Berlin – Die Ampelkoalition will die bisherigen Sanktionen bei Verstößen gegen die Meldepflichten an das Implantateregister abmildern. Das geht aus einem Änderungsantrag für das Medizinforschungsgesetz hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Demnach ist vorgesehen, den bisherigen Sanktionsmechanismus des Vergütungsausschlusses für die ersten sechs Monate ab Aufnahme des verpflichtenden Betriebs des Implantateregisters auszusetzen.

Seit gestern (1. Juli) sind Meldung von Brustimplantaten durch die Gesundheitseinrichtungen an das neue Implanta­teregister verpflichtend. Sanktio­nen würden mit der Neuregelung erst ab dem 1. Januar 2025 greifen.

Und das auch nicht in der bisherigen Härte. Bislang gilt ein vollständiger Vergütungsausschluss für eine nicht an das Register gemeldete Implantation. Nun wäre neu angedacht, die Strafe durch eine Vergütungsminde­rung um zunächst 100 Euro zu ersetzen.

„Damit soll die für die Erfüllung der Aufgaben des Implantateregisters notwendige Akzeptanz bei den verant­wortlichen Gesundheitseinrichtungen erhöht werden“, heißt es in der Begründung des Antrags.

Die bisher vorgesehenen Sanktion seien „zuletzt im Lichte der vielfältigen Anforderungen, die im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens an die Gesundheitseinrichtungen gestellt werden, als zu weitreichend angesehen“ worden. Das Sanktionsinstrument des Vergütungsausschlusses werde daher durch das einer Ver­minderung des Vergütungsanspruchs ersetzt.

Eine Überarbeitung ist auch für die bisher vorgesehenen Fristen angedacht. Die Meldepflichten sollen erst nach der Entlassung eines Patienten aus der stationären Behandlung in der verantwortlichen Gesundheitsein­richtung zu laufen beginnen. Bisher galt die Implantation selbst als Fristbeginn.

Gerade bei Patienten, deren stationäre Behandlung sich über einen längeren Zeitraum erstrecke und deren Versorgung für die Einrichtung entsprechend hohen Aufwand verursache, würden die Fristen bereits vor der Entlassung zu erheblichen Teilen verstreichen oder bis dahin sogar ablaufen, heißt es zur Begründung.

Um das zu vermeiden, müssten die Einrichtungen sicherstellen, dass möglichst frühzeitig noch nicht abschlie­ßende Meldungen abgegeben würden, die nachfolgend zu korrigieren seien. „Das ist auch aus Sicht des Registers nicht gewollt.“ Daher werde die Regelung über den Vergütungsausschluss präzisiert.

Durch die Gesetzesänderung werden aus Sicht der Ampelkoalition mögliche übermäßige Belastungen der Gesundheitseinrichtungen vermieden. Das werde dadurch dazu beigetragen, die implantationsmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Der Regelbetrieb für die Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie von Aortenklappen soll zum 1. Januar 2025 aufgenommen werden.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung