Innovationsausschuss veröffentlicht fünf neue Förderbekanntmachungen

Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat fünf neue Förderbekanntmachungen beschlossen. Dazu gehören jeweils eine themenoffene und themenspezifische Förderbekanntmachung aus dem Feld neuer Versorgungsformen und der Versorgungsforschung sowie eine zur Evaluation und Auswertung bestehender Selektivverträge.
Zu den Themen gehören zum Beispiel die Aspekte „Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Pflege und Transparenz über die pflegerische Versorgungsqualität“, „Barrierefreiheit und Verbesserung der Situation von Menschen mit Assistenzbedarf und deren Angehörigen in der Gesundheitsversorgung“ sowie „Aufbereitung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen zur Verbesserung der Patientenversorgung“.
Alle Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Webseite des Innovationsausschusses in den zur jeweiligen Bekanntmachung veröffentlichten Leitfäden sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden.
Bis 19. Februar 2019, 12 Uhr, können Anträge zur Versorgungsforschung und zur Evaluation und Auswertung von Selektivverträgen eingereicht werden. Die Einreichfrist für Anträge zu neuen Versorgungsformen endet am 19. März 2019, 12 Uhr.
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