Politik

200 Versorgungsforschungs­projekte konkurrieren um Förderung durch Innovationsfonds

  • Donnerstag, 1. März 2018

Berlin – Die Förderung durch den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G-BA) ist weiterhin sehr beliebt. Auf seine jüngsten Förderbekannt­machungen im Bereich der Versorgungsforschung hat der Ausschuss mehr als 200 Anträge für Forschungsprojekte erhalten. Das gab der G-BA jetzt bekannt. 

Der Innovationsausschuss hatte am 20. Oktober 2017 für den Bereich der Versor­gungsforschung drei Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Die Hälfte der bis zum Stichtag 20. Februar eingereichten Projektanträge richtet sich auf das Themenfeld „Patientensicherheit, Qualitätssicherung und -förderung“, gefolgt von „Besondere Versorgungssituationen“. Deutlich weniger Anträge bezogen sich auf die anderen beiden Themenfelder „Entwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepten“ und „Messung der Ergebnisqualität“. Zur Förderbekanntmachung „Evaluation der Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen, Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“ erreichten den Innovationsausschuss vier Anträge, zur „Evaluation von Selektivverträgen“ ein Antrag.

Nach Begutachtung der Anträge durch den Expertenbeirat wird der Innovations­ausschuss voraussichtlich im Herbst darüber entscheiden, welche Projekte finanziell gefördert werden.

Den Innovationsfonds hatte die Politik mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingerichtet. Sein Ziel ist letztlich die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. Die Mittel für den Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen.

Es zeichnet sich aber bereits ab, dass der Innovationsfonds über das Jahr 2019 hinaus fortgeführt wird, wenn auch möglicherweise mit einem gekürzten Budget. Das geht zumindest aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hervor. „Wir werden den Innovationsfonds über das Jahr 2019 mit einem Volumen von 200 Millionen Euro jährlich fortsetzen. Wir wollen gewährleisten, dass erfolgreiche Versorgungsansätze zügig in die Regelversorgung überführt werden“, heißt es dort (Seite 97). Außerdem soll das Bundesministerium für Gesundheit künftig auch eigene Modellprojekte aufsetzen können.

hil

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