Innovationsfonds: G-BA trifft erste Entscheidungen
Berlin – Seit langem wird in der Gesundheitsbranche darauf gewartet, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die ersten Projekte beschließt, die aus dem Innovationsfonds gefördert werden. Die ersten Beschlüsse wurden gestern gefasst, wie der G-BA heute zwar mitteilte. Viel mehr Informationen gab das Gremium aber nicht bekannt.
Unklar ist nach wie vor, wie viele Projekte gefördert werden. Auch aus welchen Themengebieten diese stammen und wie hoch die einzelnen Fördersummen ausfallen, bleibt bislang geheim. Zunächst würden die Antragsteller schriftlich über die Beschlüsse informiert, hieß es vom G-BA. Danach würden dann die Förderbescheide ausgestellt. „Sobald diese wirksam sind, werden die geförderten Projekte auf den Internetseiten des Innovationsausschusses veröffentlicht werden“, schreibt das Gremium. Wann das sein wird, dazu gab es auf Nachfrage keine Auskunft.
Der G-BA hat seit dem 1. Januar 2016 den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 75 Prozent der Mittel sollen für die Förderung neuer Versorgungsformen verwendet werden, 25 Prozent der Mittel für die Förderung der Versorgungsforschung.
Die im Rahmen der ersten Förderwelle zur Verfügung stehenden Mittel sollen laut G-BA voll ausgeschöpft werden. Das insgesamt beantragte Fördervolumen beläuft sich auf 880 Millionen Euro. Dies übersteigt die tatsächlich in 2016 zu vergebende Fördersumme von 225 Millionen um ein Vielfaches.
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