Politik

Innovationsfonds: Zweite Stufe des Auswahlverfahrens für die Versorgungsforschung

  • Mittwoch, 27. Juli 2016

Berlin – Für Projekte der Versorgungsforschung, die sich um Fördermittel des soge­nannten Innovationsfonds bemühen, beginnt jetzt die zweite Stufe des Auswahlver­fah­rens. Da­rauf hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hingewiesen.

Bis zum 9. Mai dieses Jahres hatte der Ausschuss fristgerecht 296 Projektskizzen für Projekte aus der Versorgungsforschung erhalten. Die Antragsteller mit den überzeu­gend­s­ten Konzepten werden nun aufgefordert, bis zum 25. August 2016 ausformulierte und vollständige Förderanträge vorzulegen. Um welche Projektvorhaben es sich dabei handelt, teilt der G-BA allerdings nicht mit.

Bekannt ist allerdings, dass sich ein hoher Anteil der eingereichten Projektskizzen auf das Themenfeld „Qualitätssicherung und/oder Patientensicherheit in der Versorgung“ bezieht, gefolgt von „Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung“. Danach kommen die Themenfelder „Bedarfsgerechtigkeit und/oder Wirt­schaftlichkeit der GKV-Versorgung“ und „Instrumente zur Messung von Lebens­qualität“. Weniger Anträge entfielen auf die Themenfelder „Innovative Konzepte patientenorien­tierter Pflege“ und „Administrative und bürokratische Anforderungen im Gesund­heits­wesen“.

„Die große Bandbreite dieser Forschungsvorhaben zeigt, dass die Zielsetzung des Inno­vationsfonds genau das richtige Feld adressierte. Die Anträge enthalten in vielen Fällen wichtige Fragestellungen und innovative Lösungsansätze, von denen wir uns weitrei­chen­de Implikationen für die Verbesserung der Versorgung erhoffen“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Innovationsaus­schusses, jetzt in Berlin.

Die nun einzureichenden Vollanträge aus dem Bereich Versorgungsforschung werden nach Ablauf der Frist auf Vollständigkeit geprüft und durch einen Expertenbeirat begut­achtet. Im vierten Quartal 2016 sollen die ersten Antragsteller das Ergebnis der Antrags­prüfung erhalten. Positive Förderentscheide können dann auf den Internetseiten des Innovationsausschusses beim G-BA eingesehen werden.

Die zur Verfügung stehende Fördersumme im Innovationsfonds beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich.

hil

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