Innovationsfonds: Zweite Stufe des Auswahlverfahrens für die Versorgungsforschung
Berlin – Für Projekte der Versorgungsforschung, die sich um Fördermittel des sogenannten Innovationsfonds bemühen, beginnt jetzt die zweite Stufe des Auswahlverfahrens. Darauf hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hingewiesen.
Bis zum 9. Mai dieses Jahres hatte der Ausschuss fristgerecht 296 Projektskizzen für Projekte aus der Versorgungsforschung erhalten. Die Antragsteller mit den überzeugendsten Konzepten werden nun aufgefordert, bis zum 25. August 2016 ausformulierte und vollständige Förderanträge vorzulegen. Um welche Projektvorhaben es sich dabei handelt, teilt der G-BA allerdings nicht mit.
Bekannt ist allerdings, dass sich ein hoher Anteil der eingereichten Projektskizzen auf das Themenfeld „Qualitätssicherung und/oder Patientensicherheit in der Versorgung“ bezieht, gefolgt von „Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung“. Danach kommen die Themenfelder „Bedarfsgerechtigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung“ und „Instrumente zur Messung von Lebensqualität“. Weniger Anträge entfielen auf die Themenfelder „Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege“ und „Administrative und bürokratische Anforderungen im Gesundheitswesen“.
„Die große Bandbreite dieser Forschungsvorhaben zeigt, dass die Zielsetzung des Innovationsfonds genau das richtige Feld adressierte. Die Anträge enthalten in vielen Fällen wichtige Fragestellungen und innovative Lösungsansätze, von denen wir uns weitreichende Implikationen für die Verbesserung der Versorgung erhoffen“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Innovationsausschusses, jetzt in Berlin.
Die nun einzureichenden Vollanträge aus dem Bereich Versorgungsforschung werden nach Ablauf der Frist auf Vollständigkeit geprüft und durch einen Expertenbeirat begutachtet. Im vierten Quartal 2016 sollen die ersten Antragsteller das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten. Positive Förderentscheide können dann auf den Internetseiten des Innovationsausschusses beim G-BA eingesehen werden.
Die zur Verfügung stehende Fördersumme im Innovationsfonds beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich.
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