Innovationsfonds: Große Resonanz auf Förderbekanntmachung zur Versorgungsforschung

Berlin – Die Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses zur Versorgungsforschung ist erneut auf hohe Resonanz gestoßen. Nach einer Rekordzahl von 268 Anträgen im vergangenen Jahr ist das Interesse mit 240 Anträgen auch in diesem Jahr wieder groß, wie aus einer Mitteilung des Innovationsausschusses hervorgeht.
Welche Projekte schließlich finanzielle Unterstützung mit Geldern aus dem Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, entscheidet sich voraussichtlich am 21. Mai 2027. Neue Förderbekanntmachungen zu diesem Bereich sind für den 18. Juni 2027 geplant, wie der Innovationsausschuss mitteilte.
Rund die Hälfte der Anträge wurde im Rahmen der vom Innovationsausschuss vorgegebenen themenspezifischen Förderbekanntmachungen eingereicht. Diese wurden zuvor in einem Konsultationsverfahren vom Innovationsausschuss festgelegt. Die übrigen Anträge gingen themenoffen ein.
Die meisten Anträge fallen in den Bereich „Bedarfsorientierte Steuerung in der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung“ – 44 sind dazu eingegangen. Auch das derzeit besonders relevante Thema „Ausmaß, Art und Auswirkung bereits in der Versorgung genutzter KI-Anwendungen“ zählt zu den prägenden Schwerpunkten. Hierzu wurden 41 Anträge verzeichnet.
Zehn beziehungsweise 26 Anträge gingen zu den Themen „Patientenschulungen für Disease-Management-Programme“ sowie zur „Versorgungsforschung zur patientenzentrierten Entscheidungsfindung bei hochbetagten, gebrechlichen Patientinnen und Patienten“ ein.
Bei der abschließenden Entscheidung des Innovationsausschusses über die Förderung der Projekte werden auch die Gutachten eines Expertenpools aus Wissenschaft und Versorgungspraxis berücksichtigt.
Aufgrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird das dem Innovationsausschuss ab dem Jahr 2027 zur Verfügung stehende jährliche Fördervolumen dauerhaft auf 100 Millionen Euro jährlich abgesenkt. Analog zur Absenkung der Gesamtfördersumme werden die entsprechenden Fördersummen im Einzelnen halbiert.
Das heißt für neue Versorgungsformen stehen ab dem Jahr 2026 dann 80 Millionen Euro – wie üblich 80 Prozent der Gesamtfördersumme – und für Versorgungsforschung 20 Millionen Euro – 20 Prozent der Gesamtfördersumme – zur Verfügung. Diese Fördersummen können wegen der geänderten gesetzlichen Vorgaben nicht mehr wie bisher durch eine Übertragung nicht verwendeter Mittel aus dem Vorjahr aufgestockt werden.
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