Politik

Institut lehnt 102 Sterbehilfeanträge ab

  • Montag, 13. Januar 2020
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Berlin – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mehr als 100 Anträge auf Sterbehilfe abgelehnt. Wie das Bundesinstitut dem Tagesspiegel auf An­frage mitteilte, wurde in 102 Fällen der Zugang schwerstkranker Patienten zu tödli­chen Medikamenten versagt. In 31 weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen wor­den.

Zwar ist die Bonner Behörde aufgrund eines Urteils seit 2017 verpflichtet, die Anträge im Einzelnen zu prüfen. Allerdings hatte Bundesgesund­heits­­minister Jens Spahn (CDU) per­sön­lich das ihm unterstellte BfArM anweisen lassen, die Begehren pauschal zurückzuwei­sen. 24 Patienten sind in der Wartezeit verstorben.

Ende Februar will das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zum Verbot organi­sier­ter Sterbehilfe fällen, das auf Spahns Vorgehen Einfluss haben kann. Das Verwal­tungs­gericht Köln hatte das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, seinen Umgang mit dem Thema transparenter zu machen.

So sollen Spahns Beamte Informationen zu einer Ministervorlage herausgeben, in der sie das Karlsruher Verfahren zum Paragraf 217 bewerten. Dies haben die Kölner Richter nach einer Auskunftsklage des Tagesspiegel im Eilverfahren entschieden (Az.: 6 L 1280/19).

Die Presse habe einen „verfassungsrechtlich gewährleisteten Vermittlungs- und Kontroll­auftrag“, betonten sie. Dieser sei dazu bestimmt, eine den rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen.

„Dies gilt auch und erst recht für kritische Berichterstattung. Presse und Regierung sind keine Gegenspieler, sondern ergänzen sich notwendigerweise“, heißt es. Eine öffentliche Berichterstattung über die bisher geheim gehaltene Vorlage für Spahn könne eine „posi­tive Auswirkung“ auf die Tätigkeit der Regierung haben.

kna

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