Ärzteschaft

Intensivmediziner für Widerspruchsregelung bei Organspende

  • Mittwoch, 4. Dezember 2019

Hamburg – Intensiv- und Notfallmediziner sprechen sich für eine Widerspruchsregelung bei der Organspende aus. Das teilte die Deutsche Interdisziplinäre Verei­nigung für In­ten­siv- und Notfallmedizin (DIVI) gestern zum Auftakt eines Kongresses in Hamburg mit.

Demnach ergab eine Befragung unter DIVI-Mitgliedern eine Zustimmung von fast zwei Dritteln unter den rund 1.300 Ärzten, Pflegern, Therapeuten und Seelsorgern, die teilnah­men. Das Ergebnis sei eine „solide Entscheidungsgrundlage für das Gesetzgebungsver­fah­ren", sagte der DIVI-Sprecher für Organspende und Organtransplantation, Klaus Hah­nen­kamp.

Die ethisch brisante geplante Neuregelung der Organspende wird derzeit im Bundestag diskutiert. Eine Abschlussdebatte und Entscheidung wird im kommenden Jahr erwartet. Der Ausgang der Abstimmung ist bislang offen. Es konkurrieren zwei aussichtsreiche Vorschläge fraktionsübergreifend miteinander: eine Widerspruchslösung, nach der eine Organentnahme erlaubt wäre, sofern Betroffene nicht zu Lebzeiten widersprochen haben.

Und eine Alternative, nach der die Organentnahme auch künftig ohne den ausdrücklich ge­äußerten Willen des Spenders nicht möglich sein soll. Allerdings soll die Spendebe­reit­­schaft in diesem Fall auf anderem Weg erhöht werden, etwa durch regelmäßige Befra­gun­gen.

Kritik übte die DIVI zum Kongress auch an der problematischen Versorgungssituation in Kinderkliniken und an der Personalsituation in der Intensivpflege. Für die Kinderkliniken sei eine Anpassung des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems notwendig, auch müsse eine adäquate Bezahlung der Pflege erfolgen.

In puncto Personal kritisiert die DIVI vor allem den Personalschlüssel der Pflegepersonal­untergrenzen-Ver­ordnung für die Intensivmedizin. In der Tagschicht gilt seit 1. Januar 2019 ein Personalschlüssel von 1:2,5 (Pflegekraft pro Patienten), in der Nachtschicht von 1:3,5. Ab dem 1. Januar 2021 werden diese Werte auf 1:2 für die Tag- und 1:3 für die Nachtschicht angepasst. Dies ist aus Sicht der DIVI, die schon seit 2011 einen Pflegeper­sonalschlüssel von mindestens 1:2 sowohl für die Tag- als auch die Nachtschicht fordert, nicht ausreichend.

„Ein Schlüssel von 1:3 oder 1:3,5 im Nachtdienst ist auf Intensivstationen mit schwerst­kran­ken Patienten nicht vertretbar“, hieß es. Was in der PpuGV momentan fehle, sei ein Leistungs­erfassungstool, aus dem verbindlich der Personalbedarf abgeleitet werden kann.

Um die Personalsituation in der Intensivpflege insgesamt zu verbessern, macht die Fach­gesellschaft vier konkrete Vorschläge. Notwendig sind demnach mehr Personal zur Ent­lastung der Pfle­­­genden, eine Weiterentwicklung des Berufsbildes, eine praxistaugliche Leistungser­fassung und eine bessere Bezahlung.

kna/may

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